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08.01.2011 10:00

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Phoenix-Anleger: Klärung in Sicht



Der Bundesgerichtshof entscheidet schon bald über den Entschädigungsanspruch der Phoenix-Anleger
Der Bundesgerichtshof entscheidet schon bald über den Entschädigungsanspruch der Phoenix-Anleger.

Die juristische Hängepartie um eine Entschädigung der 30.000 Privatanleger aus der Insolvenzmasse der Phoenix Kapitaldienst geht auf die Zielgerade. Der Bundesgerichtshof (BGH) wird am 10. Februar im Streit um den Umgang mit Treuhandkonten verhandeln (Az. IX ZR 49/10). Kurz darauf dürfte der BGH sein Urteil fällen.

Laut dem irischen Finanz­investor Citco Global Custody, der als Großinvestor der Phoenix Managed Accounts 8,9 Millionen Euro investierte, handelt es sich bei allen Einzahlungen um Treuhandvermögen, das einem sogenannten Aussonderungsrecht unterliegt und somit nicht in die Insolvenzmasse fällt. Der Insolvenzverwalter Frank Schmitt von der Kanzlei Schultze & Braun sieht das anders. Sollten die BGH-Richter, anders als das Oberlandesgericht Frankfurt im Februar 2010, entscheiden, dass es sich um kein Treuhandvermögen handelt, muss die Insolvenzmasse entsprechend ­einer Quote auf alle Anleger verteilt werden. Dann könnten alle Anleger in Höhe ihres gesetzlichen Anspruchs entschädigt werden. Maximal beträgt diese Entschädigung jedoch 20.000 Euro.

Solange die Höhe des eventuellen Aussonderungsanspruchs von Citco gegenüber dem Insolvenzverwalter jedoch nicht rechtskräftig geklärt ist, sei „die Einbeziehung dieser abgesicherten Verbindlichkeiten in die Entschädigung nicht geboten“, erklärt Ingo Möser von der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW). Deshalb hat die EdW bisher Teilentschädigungen an 23.200 Opfer gezahlt. Doch selbst die sind nur möglich, weil der Bund der EdW einen Kredit von 128 Millionen Euro gewährt hatte. (red)

Bildquellen: Hemera/Thinkstock

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