Grambach/Graz (aktiencheck.de AG) - Die ordentliche Hauptversammlung der österreichischen BDI - BioEnergy International AG hat am 18. Mai 2010 eine Herabsetzung des Grundkapitals zum Zweck der Ausschüttung an die Aktionäre beschlossen, die im Ergebnis zu einer Ausschüttung von 2,65 Euro je Aktie führt. Die Veröffentlichung des Gläubigeraufrufes hinsichtlich der durchgeführten Herabsetzung des Grundkapitals zum Zweck der Ausschüttung an die Aktionäre ist am 10. September 2010 erfolgt. Gemäß § 178 Abs 2 öAktG dürfen Zahlungen an die Aktionäre erst nach Ablauf von sechs Monaten nach Eintragung und Bekanntmachung des Beschlusses über die Kapitalherabsetzung erfolgen.
Wie BDI - BioEnergy am heutigen Dienstag mitteilte, endet diese Frist am 10. März 2011 und es wurden gegenüber der Gesellschaft bislang keine Forderungen von Gläubigern angemeldet. Die Gesellschaft beabsichtigt daher, die Ausschüttung des Betrages von 2,65 Euro je Aktie an die Aktionäre am 14. März 2011 (Zahltag) zu veranlassen, sofern mit Fristablauf alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Ausschüttung steht denjenigen Aktionären zu, die am 10. März 2011 nach Börsenschluss (Record Day) Aktionäre der BDI - BioEnergy International AG sind. Grundlage für eine Berechtigung zum Erhalt der Ausschüttung ist der von einem Aktionär zu diesem Zeitpunkt bei seiner Depotbank verwahrte Bestand von Aktien der Gesellschaft. Ab 11. März 2011 werden die Aktien daher ohne das Recht zum Bezug der Ausschüttung gehandelt (Ex-Tag), hieß es.
Die Aktie von BDI - BioEnergy International notiert in Frankfurt derzeit bei 21,80 Euro (+7,92 Prozent). (01.03.2011/ac/n/a)