KARLSRUHE (AFP)--Banken haften für unterbliebene Pflichtmitteilungen an der Börse. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil am Dienstag im Fall der durch die Finanzkrise in die Schieflage geratene IKB. Damit haben Aktionäre der IKB unter Umständen Anspruch auf Schadenersatz. Dafür müssen sie nachweisen können, dass sie Aktien nicht gekauft hätten, wenn sie durch eine rechtzeitige sogenannte Ad-hoc-Mitteilung vom Engagement der Bank in faule US-Anleihen gewusst hätten. Dies gilt auch für den Kläger im aktuellen Fall, der diesen Nachweis nun vor dem Landgericht Düsseldorf führen muss. (AZ: XI ZR 51/10)
Der Kläger hatte im Juli 2007 IKB-Aktien im Wert von rund 24.000 EUR gekauft und fordert Schadenersatz wegen falscher Angaben in der Pressemitteilung der Bank vom 20. Juli 2007. Darin hatte Bankchef Stefan Ortseifen das Risiko für die Bank von Anlagen in nahezu wertlosen US-Hypothekenkrediten wissentlich heruntergespielt. Er war deshalb wegen vorsätzlicher Marktmanipulation zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und zur Zahlung von 100.000 EUR verurteilt worden.
Für den BGH zeigt Ortseifens Presseerklärung, dass er die Gefahren der sogenannten US-Subprimes für die Bank erkannt hatte. Ortseifen habe mit seinem Schweigen deshalb gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen. Demnach müssen sogenannte Insiderinformationen "unverzüglich veröffentlicht" werden. Andernfalls muss ein Unternehmen für den entstandenen Schaden Ersatz leisten.
Die IKB war im Sommer 2007 das erste deutsche Opfer der internationalen Finanzkrise und musste von der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), gestützt werden.
DJG/apo
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December 13, 2011 08:34 ET (13:34 GMT)- - 08 34 AM EST 12-13-11