Ein Sprecher des Landgerichts Dortmund bestätigte am Donnerstag den Eingang der Klage.
Strenger zweifele an, dass sich die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach Stiftung bei der Entlastung beteiligen durfte, schrieb die "Börsen-Zeitung". Cromme sei als Vertreter der Stiftung anzusehen. Hätte sich die Stiftung enthalten, wäre Cromme nicht entlastet worden, vermutete Strenger demnach.
ThyssenKrupp stellte dagegen auf Anfrage fest, dass die Stiftung keinem Stimmverbot unterlegen habe. "Die von Herrn Strenger in seinem Schriftsatz genannte Begründung für die Klage ist nicht zutreffend", hieß es./sil/DP/he DORTMUND (dpa-AFX)
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