von Klaus Schachinger, €uro am Sonntag
Die verschobene Eröffnung des Flughafens Berlin Schönefeld wird Air Berlin wohl empfindlich treffen. „Die Entscheidung dürfte Air Berlin etwa 20 Millionen Euro kosten. Durch die Belastung könnte der Konzern seine Unternehmensziele verfehlen“, warnt Jürgen Pieper, Analyst beim Bankhaus Metzler. Bisher plant Air Berlin für 2012 die Rückkehr in die Gewinnzone. Der neue Airport soll das Drehkreuz der Fluggesellschaft werden.
Die Betreibergesellschaft Flughafen Berlin-Brandenburg hatte am Dienstag überraschend mitgeteilt, dass der angestrebte Eröffnungstermin am 3. Juni wegen Sicherheitsmängeln beim Brandschutz nicht zu halten sei. Es war bereits die zweite Startverschiebung. Ursprünglich sollte der Flughafen Willy Brandt bereits im Oktober in Betrieb gehen. Nun soll der Airport Mitte August einsatzbereit sein.
Die Entscheidung trifft viele Airlines hart. Air-Berlin-Chef Hartmut Mehdorn erklärte, die erneute Verzögerung führe „zu nicht kalkulierten Mehrkosten“. Angesichts dessen behalte man sich Schadenersatzforderungen vor.
Auch die Lufthansa muss sich wegen der Verzögerung auf Belastungen einstellen. Er rechne mit „fünf bis zehn Millionen Euro“, sagte Pieper. Dies sei für das Unternehmen jedoch leicht verkraftbar. Der Branchenprimus kann die von der Verzögerung betroffenen Passagiere auf seine beiden Drehkreuze in Frankfurt und München umbuchen. Die Fluggesellschaft äußerte sich nicht zur Höhe möglicher Regressforderungen. Der Flughafen solle jedoch erst eröffnet werden, „wenn ein stabiler Flugbetrieb gewährleistet sei“, sagte ein Konzernsprecher. Nach zwei Verschiebungen sei ein „holpriger Start des Betriebs nicht mehr zu verantworten“. Lufthansa muss zwischen 500.000 und einer Million Passagiere umbuchen, bei Air Berlin soll es eine Million sein.
Pieper sagte, er rechne mit Schadenersatzklagen von Lufthansa und Air Berlin. Beide dürften auf diese Weise „gegenüber ihren Aktionären klarmachen wollen, wer die Verursacher der Mehrkosten sind“. Bis zu einem möglichen Urteil könnte es jedoch „drei bis vier Jahre“ dauern.
Die Berechnung der Schadenersatzansprüche gilt als aufwendig. Bei Projektverträgen wie dem Bau von Flughäfen werden häufig pauschale Vertragsstrafen vereinbart, die sich mit jedem Tag erhöhen, den der Flughafen geschlossen bleibt. Darüber hinaus könnten weitere Regressansprüche geltend gemacht werden.