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03.07.2009 14:09

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Bundestag billigt Schaffung von "Bad Banks"


BERLIN (Dow Jones)--Der Deutsche Bundestag hat am Freitag die Einrichtung so genannter "Bad Banks" gebilligt, in welche die Banken toxische Aktiva aus ihren Bilanzen auslagern können. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmten dem von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück vorgelegten Gesetzentwurf zu, der von Fachpolitikern der Koalition noch verändert worden war. Die Oppositionsfraktionen lehnten die Pläne geschlossen ab. Das Gesetz soll am kommenden Freitag endgültig vom Bundesrat beschlossen werden.

   Das "Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung" sieht vor, dass die Banken auf freiwilliger Basis toxische Aktiva mit einem zehnprozentigen Abschlag vom Buchwert an Zweckgesellschaften (Special Purpose Vehicle - SPV)übertragen. Im Gegenzug sollen sie vom Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) garantierte Anleihen erhalten, die von den SPV begeben werden.

   Der Fonds soll insgesamt eine marktgerechte Vergütung für die Garantie erhalten. Die Banken sollen jährlich für maximal 20 Jahre aus dem an die Anteilseigner auszuschüttenden Betrag einen Ausgleich an die Zweckgesellschaft zahlen, und interessierte Institute müssen vor einer Übertragung auf die Zweckgesellschaft sämtliche Risiken bezüglich der Wertpapiere offen legen. Stichtag für den "Bilanzabgang" soll der 30. Juni 2008 sein.

   Nach einer auf sie zugeschnittenen Variante des Modells sollen zudem die Landesbanken neben Risikopapieren auch ganze Geschäftsfelder auslagern können. Dafür sollen eine neue "Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung" sowie mehrere "Abwicklungsanstalten" errichtet werden. Diese Anstalten, die entgegen den ursprünglichen Vorstellungen Steinbrücks nicht nur beim Bund, sondern auch bei den Ländern angesiedelt sein können, sollen nicht dem Kreditwesengesetz unterliegen und ausschließlich nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches bilanzieren müssen.

   Nach Protesten der Sparkassen hatte der Bundestag zudem noch eine von Steinbrück geplante Regelung zu ihrer Haftung für die ausgelagerten Aktiva der Landesbanken abgemildert. Ihr Risiko soll nun auf ihre jetzige Gewährträgerhaftung begrenzt bleiben. Ursprünglich war eine volle Nachhaftung der Eigentümer bei den auf die Landesbanken zugeschnittenen Konsolidierungsbanken vorgesehen. Bei den geplanten SPV zur Auslagerung toxischer Papiere für private Institute soll sich die Haftung allerdings lediglich auf die Summe des auszuschüttenden Gewinns erstrecken.

   Steinbrück verteidigte die Regelungen im Bundestag gegen Kritik der Sparkassen und bezeichnete sie als "absolut verantwortungsvoll". Träten die Sparkassen nicht in dem geplanten Maße ein, müsste weiteres Geld vom Bund kommen. Die Möglichkeit, auch Konsolidierungsbanken auf Länderebene zu gründen, bezeichnete er als "eine schwierige Geschichte", weil es dem Bund in diesen Fällen nicht möglich sei, Druck auf eine Konsolidierung der Landesbanken auszuüben. "Der Problemdruck wird sie dahin bringen, und die Europäische Kommission auch", erwartete Steinbrück aber.

   -Von Andreas Kißler, Dow Jones Newswires, +49 (0)30 - 2888 4118, andreas.kissler@dowjones.com

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   July 03, 2009 07:35 ET (11:35 GMT)

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