Parc Biocitech, Romainville, 10. Juni 2009 — Am 13. März 2008 hat
das Genomtechnikunternehmen Cellectis SA (Alternext: ALCLS) am
US-Bezirksgericht North Carolina eine Patentverletzungsklage gegen
Precision Biosciences Inc. wegen der Verletzung zweier seiner Patente
eingeleitet, die sich auf die Nutzung von Molekülen namens Meganuklease
in der rekombinanten Biotechnologie beziehen. Diese beiden strittigen
Patente mit den US-Patentnummern 7.309.605 und 6.610.545 werden
ausschließlich vom Institut Pasteur, einer weltbekannten, gemeinnützigen
Forschungseinrichtung, lizenziert und gehören zu einem Portfolio an
Patenten und Anmeldungen im Bereich Endonuklease, die im Besitz von
Cellectis stehen oder an denen das Unternehmen die Exklusivrechte hält.
Derzeit verfügt Cellectis über ein Portfolio von 42 gewährten Patenten,
und über 130 Anmeldungen für weitere Patente sind anhängig.
Einige Zeit, nachdem Cellectis die Klage eingereicht hatte, forderte
Precision das US-Patentamt auf, zwei ähnliche, aber davon unabhängige
Patente nochmals zu prüfen, die ebenfalls ausschließlich seitens des
Institut Pasteur an Cellectis lizenziert werden. Es geht um die Patente
mit den US-Patentnummern 7.214.536 und 6.833.252. Das Patentamt hat vor
kurzem eingewilligt, diese beiden ähnlichen Patente einer nochmaligen
Prüfung zu unterziehen. "Dies ist ein ganz normaler und üblicher
Verwaltungsablauf.
Das Verfahren wird voraussichtlich lange
dauern, weil damit zahlreiche rechtliche Schritte verbunden sind.
Das
US-Patentamt wird letztendlich eine endgültige Entscheidung treffen und
vorher sind jegliche Rückschlüsse einfach verfrüht”, so Dr. André
Choulika, CEO von Cellectis.
Bei den beiden Cellectis-Patenten, die seitens des US-Patentamts
nochmalig überprüft werden, handelt es sich nicht um die beiden
strittigen Patente, aufgrund derer Cellectis beim US-Bezirksgericht
gegen Precision Klage wegen Patentverletzung eingereicht hat. Precision
hat in der Tat nicht um die nochmalige Überprüfung der Patente gegeben,
auf Basis derer die Klage beruht. Dennoch hat Precision gestern eine
Pressemitteilung für die Branche herausgegeben, die nach Meinung von
Cellectis irreführend ist. Darin wird die Entscheidung des Patentamtes
zur nochmaligen Überprüfung der ähnlichen Patente nicht nur überbewertet
- es handelt sich hierbei lediglich um eine Routineangelegenheit, zu der
sich der Patentinhaber bislang noch nicht geäußert hat - sondern die
Vorgehensweise des Patentamtes und die Klage am US-Bezirksgericht werden
als zusammengehörig dargestellt. Bei den Verfahren des
US-Bezirksgerichts und des Patentamtes handelt es sich um
unterschiedliche Patente, aber die Pressemitteilung von Precision deutet
fälschlicherweise darauf hin, das Patentamt habe entschieden, dass
seitens Precision keine Patentrechtsverletzung in Bezug auf die
strittigen Patente bestünde, aufgrund derer die Klage am
US-Bezirksgericht eingeleitet wurde.
"Wir sind enttäuscht, dass Precision derzeit versucht, diesen Prozess
in der Presse anstatt am Gericht zu führen.
Wir sind vom Wert des
umfangreichen Patentportfolios von Cellectis überzeugt, und wir werden
unsere Patentrechte im Rahmen unserer Patentverletzungsklage gegen
Precision am US-Bezirksgericht weiterhin vehement geltend machen”,
so Dr. Choulika.
Über Cellectis
Cellectis S.A. (www.cellectis.com)
ist ein weltweit führendes Unternehmen in den Bereichen Genomtechnik und
Genomchirurgie. Weitere Informationen über Cellectis sind auf unserer
Internetseite verfügbar unter:
www.cellectis.com
Haftungsausschluss
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen bezüglich der
Ziele des Unternehmens. Derartige zukunftsgerichtete Aussagen basieren
lediglich auf den aktuellen Erwartungen und Annahmen der
Geschäftsleitung des Unternehmens und beinhalten Risiken und
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insbesondere die Frage, ob das Unternehmen in der Lage sein wird, seine
Strategien erfolgreich umzusetzen, ob sich das Wachstum im relevanten
Markt und die Nachfrage nach den Produkten des Unternehmens weiterhin
fortsetzen, ferner von Konkurrenten des Unternehmens einführte Produkte
und technische Neuerungen sowie Risiken im Zusammenhang mit der
Handhabung des Unternehmenswachstums. Ungünstige Entwicklungen im
Zusammenhang mit diesen und anderen Risiken und Unwägbarkeiten, die
insbesondere dem für den Börsengang herausgegebenen Prospekt des
Unternehmens zu entnehmen sind, der von der französischen
Börsenaufsichtsbehörde (Autorité des marchés financiers, AMF) am
22. Januar 2007 mit dem Sichtvermerk Nr. 07-023 versehen wurde, könnten
dazu führen, dass das Unternehmen die in den vorstehenden
zukunftsgerichteten Aussagen genannten Ziele nicht erreicht.
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