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10.06.2009 18:26

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Cellectis SA klärt die Kommentare eines Konkurrenten in Bezug auf vorläufige US-Patentamtsklage auf

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Parc Biocitech, Romainville, 10. Juni 2009 — Am 13. März 2008 hat das Genomtechnikunternehmen Cellectis SA (Alternext: ALCLS) am US-Bezirksgericht North Carolina eine Patentverletzungsklage gegen Precision Biosciences Inc. wegen der Verletzung zweier seiner Patente eingeleitet, die sich auf die Nutzung von Molekülen namens Meganuklease in der rekombinanten Biotechnologie beziehen. Diese beiden strittigen Patente mit den US-Patentnummern 7.309.605 und 6.610.545 werden ausschließlich vom Institut Pasteur, einer weltbekannten, gemeinnützigen Forschungseinrichtung, lizenziert und gehören zu einem Portfolio an Patenten und Anmeldungen im Bereich Endonuklease, die im Besitz von Cellectis stehen oder an denen das Unternehmen die Exklusivrechte hält. Derzeit verfügt Cellectis über ein Portfolio von 42 gewährten Patenten, und über 130 Anmeldungen für weitere Patente sind anhängig.

Einige Zeit, nachdem Cellectis die Klage eingereicht hatte, forderte Precision das US-Patentamt auf, zwei ähnliche, aber davon unabhängige Patente nochmals zu prüfen, die ebenfalls ausschließlich seitens des Institut Pasteur an Cellectis lizenziert werden. Es geht um die Patente mit den US-Patentnummern 7.214.536 und 6.833.252. Das Patentamt hat vor kurzem eingewilligt, diese beiden ähnlichen Patente einer nochmaligen Prüfung zu unterziehen. "Dies ist ein ganz normaler und üblicher Verwaltungsablauf. Das Verfahren wird voraussichtlich lange dauern, weil damit zahlreiche rechtliche Schritte verbunden sind. Das US-Patentamt wird letztendlich eine endgültige Entscheidung treffen und vorher sind jegliche Rückschlüsse einfach verfrüht”, so Dr. André Choulika, CEO von Cellectis.

Bei den beiden Cellectis-Patenten, die seitens des US-Patentamts nochmalig überprüft werden, handelt es sich nicht um die beiden strittigen Patente, aufgrund derer Cellectis beim US-Bezirksgericht gegen Precision Klage wegen Patentverletzung eingereicht hat. Precision hat in der Tat nicht um die nochmalige Überprüfung der Patente gegeben, auf Basis derer die Klage beruht. Dennoch hat Precision gestern eine Pressemitteilung für die Branche herausgegeben, die nach Meinung von Cellectis irreführend ist. Darin wird die Entscheidung des Patentamtes zur nochmaligen Überprüfung der ähnlichen Patente nicht nur überbewertet - es handelt sich hierbei lediglich um eine Routineangelegenheit, zu der sich der Patentinhaber bislang noch nicht geäußert hat - sondern die Vorgehensweise des Patentamtes und die Klage am US-Bezirksgericht werden als zusammengehörig dargestellt. Bei den Verfahren des US-Bezirksgerichts und des Patentamtes handelt es sich um unterschiedliche Patente, aber die Pressemitteilung von Precision deutet fälschlicherweise darauf hin, das Patentamt habe entschieden, dass seitens Precision keine Patentrechtsverletzung in Bezug auf die strittigen Patente bestünde, aufgrund derer die Klage am US-Bezirksgericht eingeleitet wurde.

"Wir sind enttäuscht, dass Precision derzeit versucht, diesen Prozess in der Presse anstatt am Gericht zu führen. Wir sind vom Wert des umfangreichen Patentportfolios von Cellectis überzeugt, und wir werden unsere Patentrechte im Rahmen unserer Patentverletzungsklage gegen Precision am US-Bezirksgericht weiterhin vehement geltend machen”, so Dr. Choulika.

Über Cellectis

Cellectis S.A. (www.cellectis.com) ist ein weltweit führendes Unternehmen in den Bereichen Genomtechnik und Genomchirurgie. Weitere Informationen über Cellectis sind auf unserer Internetseite verfügbar unter: www.cellectis.com

Haftungsausschluss

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen bezüglich der Ziele des Unternehmens. Derartige zukunftsgerichtete Aussagen basieren lediglich auf den aktuellen Erwartungen und Annahmen der Geschäftsleitung des Unternehmens und beinhalten Risiken und Unwägbarkeiten. Zu den potenziellen Risiken und Unwägbarkeiten gehören insbesondere die Frage, ob das Unternehmen in der Lage sein wird, seine Strategien erfolgreich umzusetzen, ob sich das Wachstum im relevanten Markt und die Nachfrage nach den Produkten des Unternehmens weiterhin fortsetzen, ferner von Konkurrenten des Unternehmens einführte Produkte und technische Neuerungen sowie Risiken im Zusammenhang mit der Handhabung des Unternehmenswachstums. Ungünstige Entwicklungen im Zusammenhang mit diesen und anderen Risiken und Unwägbarkeiten, die insbesondere dem für den Börsengang herausgegebenen Prospekt des Unternehmens zu entnehmen sind, der von der französischen Börsenaufsichtsbehörde (Autorité des marchés financiers, AMF) am 22. Januar 2007 mit dem Sichtvermerk Nr. 07-023 versehen wurde, könnten dazu führen, dass das Unternehmen die in den vorstehenden zukunftsgerichteten Aussagen genannten Ziele nicht erreicht.

Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.

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