DGAP-News: AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG: Bericht gemäß § 95 Abs 6 AktG über den Stock Option Plan 2009-2012
AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG / Sonstiges
13.02.2009
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AT&S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft ('AT&S' oder
'Gesellschaft') beabsichtigt nach Auslaufen des Stock Option Planes
2005-2008 einen Stock Option Plan 2009-2012 ('SOP 2009') einzurichten, um
Führungskräfte und Mitarbeiter in Schlüsselpositionen der AT&S und
verbundener Unternehmen weiterhin an die Unternehmen zu binden, besondere
Leistungsanreize zu schaffen und eine dem internationalen Markt
entsprechende Form der leistungsbezogenen Entlohnung zu bieten.
Die auf Grundlage des SOP 2009 begebenen Aktienoptionen können nach Wahl
des Optionsberechtigten in Form eines Barausgleichs oder mit eigenen Aktien
der Gesellschaft bedient werden.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat veröffentlichen daher hiermit nach § 95
Abs. 6 AktG mindestens zwei Wochen vor der Beschlussfassung des Vorstandes
und des Aufsichtsrates (Vergütungsausschuss) den folgenden Bericht gemäß §
159 Abs. 2 Z 3 AktG:
1. Die der Gestaltung der Aktienoptionen durch den SOP 2009 zugrunde
liegenden Grundsätze und Leistungsanreize
Zielsetzung des SOP 2009 ist es, den Führungskräften des AT&S-Konzerns eine
dem internationalen Markt entsprechende Form der leistungsbezogenen
Entlohnung zu bieten, sowie den Börsenwert der AT&S zu fördern. Durch
Ausgabe von Aktienoptionen auf Aktien der AT&S an das Management und
Mitarbeiter in Schlüsselpositionen der AT&S und verbundener Unternehmen
sollen diese am nachhaltigen Wertzuwachs des Konzerns beteiligt werden, um
dadurch einen besonderen Leistungsanreiz zu schaffen. Die Höhe der
variablen Entlohnung soll sich an der Bedeutung der vom
Teilnahmeberechtigten erbrachten Leistungen für die AT&S Gruppe und an der
Entwicklung des Aktienkurses der AT&S orientieren. Das Management soll sich
dadurch einerseits stärker an den Zielen der Aktionäre der AT&S orientieren
und andererseits auch am erreichten Erfolg partizipieren.
2. Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden Optionen auf Arbeitnehmer
und leitende Angestellte und die Mitglieder des Vorstandes unter Angabe der
jeweils beziehbaren Anzahl an Aktien
Die Anzahl der einzuräumenden Aktienoptionen bzw. der beziehbaren Aktien
teilt sich wie folgt auf die einzelnen Gruppen auf:
a) Für einzelne Mitglieder des Vorstandes der AT&S höchstens 40.000 Stück
pro Geschäftsjahr;
b) Für einzelne Mitglieder der ersten Berichtsebene der AT&S höchstens
10.000 Stück pro Geschäftsjahr;
c) Für einzelne Mitglieder der operativen Geschäftsführung von verbundenen
Unternehmen höchstens 6.000 Stück pro Geschäftsjahr;
d) Für einzelne Bereichsleiter der AT&S und verbundener Unternehmen und
bestimmte Arbeitnehmer in Schlüsselpositionen der AT&S und verbundener
Unternehmen, die Einfluss und Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg
haben, höchstens 4.000 Stück pro Geschäftsjahr;
Zuteilungstag ist jeweils der 1. April der Jahre 2009, 2010, 2011 und 2012.
Über die Zuteilung entscheidet in pflichtgemäßem Ermessen unter
Bedachtnahme auf die Zuteilungskriterien der Vorstand bzw. der
Vergütungsausschuss des Aufsichtrates. In Summe können unter dem SOP 2009
bis zum Jahr 2012 maximal 1.000.000 Optionen zugeteilt werden. Pro Tranche
beträgt die maximale Zuteilung 250.000 Optionen. Für den Fall eines
Aktiensplits, einer Kapitalerhöhung oder ähnlicher Ereignisse ist ein
Verwässerungsschutz vorgesehen.
Jede Option berechtigt zum Erwerb einer Aktie der AT&S.
Derzeit sind auf Grundlage des Stock Option Planes 2005-2008 insgesamt
512.500 Stück Aktienoptionen begeben. Davon entfallen auf den
Vorstandsvorsitzenden, Dr. Harald Sommerer, 160.000 Stück, auf das Mitglied
des Vorstandes, Dkfm. Steen E. Hansen, 120.000 Stück und sowie auf das
Mitglied des Vorstandes, Ing. Heinz Moitzi, 120.000 Stück; auf leitende
Angestellte entfallen 112.500 Stück und auf andere Arbeitnehmer derzeit
keine Aktienoptionen.
3. Wesentliche Bedingungen der Optionsverträge
3.1 Ausübungspreis
Der Ausübungspreis der Aktienoptionen entspricht dem durchschnittlichen
Schlusskurs der Aktien der AT&S an der Wiener Börse bzw. an der Börse der
Hauptnotierung der Aktien der AT&S während der letzten sechs
Kalendermonate, die dem Tag der jeweiligen Zuteilung vorausgehen, zuzüglich
eines auf Basis dieses Durchschnitts berechneten Aufschlags in Höhe von 10
%.
3.2 Laufzeit, Wartefrist und Ausübungsfenster
Aufgrund des SOP 2009 zugeteilte Aktienoptionen, die nicht spätestens bis
zum Ablauf von 5 (fünf) Jahren nach dem Zuteilungstag ausgeübt werden,
verfallen ersatzlos und endgültig.
Die zugeteilten Aktienoptionen können nach Ablauf der Wartefristen jeweils
wie folgt ausgeübt werden:
a) Bis zu 20 % der Aktienoptionen einer Tranche nach Ablauf von zwei
Jahren nach ihrer Zuteilung;
b) Weitere 30 % der zugeteilten Aktienoptionen einer Tranche nach Ablauf
von drei Jahren nach ihrer Zuteilung;
c) Weitere 50 % der zugeteilten Aktienoptionen einer Tranche nach Ablauf
von vier Jahren nach ihrer Zuteilung.
Die zugeteilten und ausübbaren Aktienoptionen dürfen von den Berechtigten
nicht während der Sperrfristen, dh nicht unmittelbar vor kursrelevanten
Informationen der AT&S an das Publikum (insbesondere Quartalsberichte,
Bilanzpressekonferenzen, Hauptversammlungen etc) die dem Berechtigten von
der AT&S ('Black-out-Perioden') bekannt gemacht werden, ausgeübt werden.
3.3 Keine Übertragbarkeit und Behaltefrist
Die Aktienoptionen sind - mit Ausnahme der Übertragung von Todes wegen -
unübertragbar und können nur durch den Optionsberechtigten persönlich
ausgeübt werden. Die aus Anlass der Ausübung der Aktienoptionen bezogenen
Aktien unterliegen keiner Behaltefrist.
3.4 Wirkungen der Beendigung des Dienstverhältnisses
Die Aktienoptionen können vom Teilnahmeberechtigten grundsätzlich nur
ausgeübt werden, sofern er zum Zeitpunkt der Ausübung der Aktienoption in
einem aufrechten Dienstverhältnis zu AT&S oder einem verbundenen
Unternehmen steht. Bei einer Beendigung des Dienstverhältnisses aus
Gründen, die im Bereich des Dienstgebers liegen, aufgrund des Eintritts den
Ruhestand oder aufgrund des Todes des Teilnahmeberechtigten, bleiben alle
bis dahin zugeteilten Aktienoptionen noch innerhalb eines Jahres ausübbar.
Danach verfallen die Aktienoptionen ersatzlos und endgültig.
Wird das Rechtsverhältnis zu einem Mitglied des Vorstandes der AT&S aus
dessen Verschulden, vorzeitig beendet, so verfallen jedenfalls sämtliche
noch ausübbaren oder nicht ausgeübten Aktienoptionen mit dem Tag der
Rechtswirksamkeit der Abberufung ersatzlos und endgültig. In allen anderen
Fällen des Ausscheidens eines Vorstandsmitgliedes aus seiner Funktion
können alle zugeteilten Aktienoptionen innerhalb eines Jahres ab
Ausscheiden des Vorstandsmitgliedes ausgeübt werden. Danach verfallen die
Aktienoptionen ersatzlos und endgültig.
Wien, im Februar 2009
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der
AT&S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft
AT&S Austria Technologie und Systemtechnik AG
Hans Lang, IRO
Tel. +43-1-68300-9259, E-Mail: h.lang@ats.net, www.ats.net
13.02.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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8700 Leoben
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