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Erste Group Bank AG: Verlängerung des Rahmenprogramms für Aktientransaktionen der Sparkassen im Haftungsverbund
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Aktien/Transaktion eigene Aktien
Erste Group Bank AG: Verlängerung des Rahmenprogramms für
Aktientransaktionen der Sparkassen im Haftungsverbund
09.11.2011 / 08:22
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Verlängerung des Rahmenprogramms für Aktientransaktionen der Sparkassen im
Haftungsverbund
Der Haftungsverbund regelt die Kooperation der 51 österreichischen
Sparkassen. Rechtlich gesehen stellt diese Kooperation eine
Kreditinstitutsgruppe dar und folglich werden alle Sparkassen nach § 59 BWG
im Konzernabschluss der Erste Group konsolidiert.
Jene Sparkassen, an denen die Erste Group Bank AG mit mindestens 20%
beteiligt ist, sind außerdem als verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 228
und 244 UGB einzustufen. Dadurch sind deren Erste Group-Aktien als 'eigene
Aktien' im Sinne des § 65 AktG anzusehen. Beabsichtigte Käufe und Verkäufe
von Erste Group-Aktien durch diese Sparkassen unterliegen daher einer
besonderen Genehmigungs- und Veröffentlichungspflicht.
Der Vorstand der Erste Group Bank AG hat am 2. November 2011 auf Wunsch von
fünf dieser Sparkassen und Sparkassentochterbanken die Verlängerung der
Ermächtigung des Verkaufs von Erste Group-Aktien beschlossen. Von der
ursprünglichen Ermächtigung des Jahres 2010 wurden die Investoren am 10.
August 2010 informiert. Der Vorstandsbeschluss vom 2. November 2011 wurde
vom Aufsichtsrat der Erste Group Bank AG am 7. November 2011 genehmigt.
Diesem Beschluss entsprechend können 5.314.125
Aktien der Erste Group (1,4%
des Grundkapitals) zwischen dem 12.11.2011 und 11.11.2013 über die Börse
verkauft werden.
Details zum Veräußerungsprogramm:
Der Vorstand der Erste Group Bank AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats
im Rahmen der bis zum 11.11.2013 geltenden Ermächtigung der
Hauptversammlung vom 12. Mai 2011 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs.
1 Z 8 AktG die Verlängerung des bereits bestehenden Rahmenprogramms für die
beabsichtigte Veräußerung von Erste Group-Aktien durch jene Sparkassen, die
als verbundene Unternehmen iSd § 228 Abs. 3 UGB gelten und deren Aktien an
der Erste Group Bank AG somit als eigene Aktien im Sinne des § 65 AktG
anzusehen sind, beschlossen.
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung: 12.05.2011
2. Tag und Art der Veröffentlichung dieses Hauptversammlungsbeschlusses:
Veröffentlichung am 16.05.2011 über elektronisch betriebene
Informationsverbreitungssysteme gemäß § 82 Abs 8 BörseG.
3. Beginn und voraussichtliche Dauer des Veräußerungsprogramms eigener
Aktien: 12.11.2011 bis 11.11.2013
4. Aktiengattung, auf die sich die Veräußerung eigener Aktien bezieht: auf
Inhaber lautende stimmberechtigte Stückaktien (Stammaktien) an der
Erste Group Bank AG
5. Beabsichtigtes Volumen hinsichtlich Veräußerung:
Stück
Bankhaus Krentschker & Co Aktiengesellschaft 8.500
Kärntner Sparkasse AG 1.184.309
Sparkasse Kremstal-Pyhrn AG 137.076
Sparkasse Mühlviertel-West Bank AG 482.808
Steiermärkische Bank und Sparkassen AG 3.501.432
Summe: 5.314.125
Anteil der zu veräußernden Aktien am Grundkapital: 1,4%
6. Höchster und niedrigster zu erzielender Gegenwert je Aktie: Veräußerung
über die Börse zum jeweiligen Börsekurs, nicht jedoch unter einem Kurs
von EUR 2 je Aktie
7. Art und Zweck der Veräußerung eigener Aktien: über die Börse
8. Allfällige Auswirkungen des Veräußerungsprogramms auf die
Börsezulassung der Erste Group Bank AG-Aktien: keine
9. Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden oder bereits eingeräumten
Aktienoptionen auf Arbeitnehmer, leitende Angestellte und auf die
einzelnen Organmitglieder der Gesellschaft oder eines mit ihr
verbundenen Unternehmens unter Angabe der jeweils beziehbaren Anzahl an
Aktien, falls der Emittent Aktienoptionen in der Frist des § 65 Abs. 1
Z 8 einzuräumen beabsichtigt oder sie bereits eingeräumt hat: 0 (Null)
Änderungen des Veräußerungsprogramms und die durchgeführten Transaktionen
werden gemäß § 5 Abs. 4 VeröffentlichungsVO auf der Homepage der Erste
Group Bank AG unter http://www.erstegroup.com/de/Investoren
veröffentlicht.
Von diesem Beschluss ist ein allfälliger Handel in Aktien an der Erste
Group Bank AG im Rahmen des Wertpapierhandels (Ermächtigung gemäß § 65 Abs
1 Z 7 AktG) nicht betroffen.
Diesen Text können Sie auch auf unserer Website unter
http://www.erstegroup.com/de/Investoren/News abrufen.
Ende der Corporate News
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09.11.2011 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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145373 09.11.2011