DGAP-News: Plaut Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gem. § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG - Ergänzung zur Veröffentlichung vom 16.10.2008
Plaut Aktiengesellschaft / Sonstiges
16.01.2009
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Veröffentlichung gem. § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG
Ergänzung zur Veröffentlichung vom 16.10.2008
Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass
der Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31.12.2006 und der
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2006 der Plaut AG, Wien
(Österreich), fehlerhaft sind:
1. Im Konzernabschluss zum 31.12.2006 werden aktive latente Steuern auf
Verlustvorträge in Höhe von 2.105 TEUR ausgewiesen. Die Voraussetzungen des
Bilanzansatzes in Höhe von 1.673 TEUR konnten nicht ausreichend nachgewiesen
werden. Somit kann es zum Bilanzstichtag als nicht wahrscheinlich angesehen
werden, dass zukünftiges zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen
wird, gegen das die Verlustvorträge verrechnet werden können. Es liegt ein
Verstoß gegen IAS 12.34 i.V. mit IAS 12.56 vor.
2. Im Konzernanhang zum 31.12.2006 ist der Betrag der steuerlichen
Verlustvorträge, für die keine aktiven latenten Steuern bilanziert wurden,
entgegen IAS 12.81 e) nicht genannt (66.152 TEUR).
3. Im Konzernanhang zum 31.12.2006 sind der Verkaufspreis für das
britische Tochterunternehmen (1 GBP) und der Betrag der abgebenden
Finanzmittel (164.275 Pfund bzw. 245 TEUR) entgegen IAS 7.40 a) und IAS 7.40
c) nicht genannt.
4. In dem nach dem österreichischen Unternehmensgesetzbuch (UGB)
erstellten Lagebericht 2006 sind die übernahmerechtlichen Angaben entgegen
§ 267 Abs. 3 a i.V. mit § 243 a UGB nicht genannt.
5. Im Lagebericht 2006 sind die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten,
denen der Konzern ausgesetzt ist, entgegen 267 Abs. 1 UGB nicht genannt.
Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass
der Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31.12.2007 und der
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2007 der Plaut AG, Wien
(Österreich), fehlerhaft sind:
1. Im Konzernabschluss zum 31.12.2007 werden aktive latente Steuern auf
Verlustvorträge in Höhe von 1.530 TEUR ausgewiesen. Die Voraussetzungen des
Bilanzansatzes in Höhe von 1.255 TEUR konnten nicht ausreichend nachgewiesen
werden. Somit kann es zum Bilanzstichtag als nicht wahrscheinlich angesehen
werden, dass zukünftiges zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen
wird, gegen das die Verlustvorträge verrechnet werden können. Es liegt ein
Verstoß gegen IAS 12.34 i.V. mit IAS 12.56 vor.
2. Im Konzernanhang zum 31.12.2007 ist der Betrag der steuerlichen
Verlustvorträge, für die keine aktiven latenten Steuern bilanziert wurden,
entgegen IAS 12.81 e) nicht genannt (85.950 TEUR).
3. Im Lagebericht 2007 sind die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten,
denen der Konzern ausgesetzt ist, entgegen 267 Abs. 1 UGB nicht genannt.
16.01.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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