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16.09.2008 20:02

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DGAP-WpÜG: Pflichtangebot

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DGAP-WpÜG: Korrekturmeldung;



Zielgesellschaft: GERICOM AG; Bieter: Quanmax Malaysia Sdn Bhd

WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich. ------------------------------------------------------------------------------

Korrekturmitteilung zur Veröffentlichung der Kontrollerlangung gemäß §§ 35 Abs. 1, 10 Abs. 3 WpÜG i.V.m. § 1 Abs. 3 WpÜG und § 2 Nr. 6 WpÜG-AnwendbarkeitsVO vom 20. August 2008

Bieter:

QUANMAX Malaysia Sdn. Bhd., Lorong Perusahaan 4, Plot 574, 13600 Penang, Malaysia, eingetragen im Register der Companies Commission of Malaysia (CCR) unter 606069-A (nachfolgend 'Bieterin")

Zielgesellschaft:

Gericom AG mit dem Sitz in Linz/Österreich, Industriezeile 35, A-4020 Linz, eingetragen im Firmenbuch bei dem Landesgericht Linz unter FN 190272m (nachfolgend: 'Gericom AG")

ISIN: AT0000729108 (WKN: 565773)

Angabe der Höhe von Stimmrechtsanteilen:

61,33 % durch Erwerb

Pflichtangebot für die Aktien der Gericom AG, Linz/Österreich

Die Bieterin hat am 14. August 2008 Stück 6.684.689 Aktien (61,33 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Gericom AG) nach österreichischem Recht erworben. Der Erwerb erfolgte zum Preis von EUR 0,80 je Aktie in bar. Das Grundkapital der Gericom AG beträgt EUR 10.900.000,- und ist eingeteilt in 10.900.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1.- je Aktie.

Da die Gericom AG ihren Sitz in Österreich hat, die Aktien der Gericom AG jedoch ausschließlich zum Handel an einem regulierten Markt (geregelten Markt) in Deutschland zugelassen sind, ist die österreichische Übernahmekommission ('ÜbK") gemäß § 27b des österreichischen Übernahmegesetzes ('ÜbG") für die Feststellung des Bestehens einer Angebotspflicht gemäß § 22 Abs. 1 ÜbG zuständig.



Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ('BaFin") ist gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 2 WpÜG i.V.m. § 1 Abs. 3 WpÜG für Fragen der Gegenleistung, des Inhalts der Angebotsunterlage sowie des Angebotsverfahrens zuständig. Diese Fragen sind nach den Vorschriften des WpÜG sowie nach § 2 WpÜG-AnwendbarkeitsVO von der BaFin zu beurteilen.

Durch den oben genannten Erwerb hält die Bieterin 6.684.689 Stimmrechte der Gericom AG (dies entspricht einem Stimmrechtsanteil von 61,33 %). Somit hat die Bieterin eine unmittelbare kontrollierende Beteiligung an der Zielgesellschaft erlangt und ist gemäß § 22 Abs. 1 i.V.m. § 27b ÜbG zur Stellung eines Übernahmeangebotes verpflichtet (Pflichtangebot).

Die Gesellschaftsanteile an der Bieterin werden zu 100 % von der Quanmax Inc. mit dem Sitz in Taipeh gehalten. Hauptaktionäre der Quanmax Inc. sind der Notebookhersteller Quanta Computer Inc. QRDC mit dem Sitz in Taiwan zu 17 % und die Kontron AG mit dem Sitz in Eching bei München zu 19 % sowie Herr Charles Dickson, Hong Kong, mit 26 %. Diese werden von der für die Feststellung des Bestehens einer Angebotspflicht gemäß § 22 Abs. 1 ÜbG zuständigen ÜbK als gemeinsam vorgehende Rechtsträger gemäß § 1 Ziff. 6 ÜbG qualifiziert.

Mit dem vorgenannten Erwerb hat daher auch die Quanmax Inc. mit dem Sitz in Taipeh, 5F, NO. 414, Sec. 2, Ti-Ding Boulevard, Naihu District, Taipei 114, Taiwan, R.O.C. eine mittelbare kontrollierende Beteiligung gemäß § 22 Abs. 3 Ziffer 2 ÜbG über die Gericom AG erlangt und ist ebenfalls gemäß § 22 Abs. 1 ÜbG zur Stellung eines Übernahmeangebots verpflichtet. Deren Gesellschaftern, der Quanta Computer Inc., No. 211 Wen Hwa 2nd Rd., Kuei Shan Hsiang, Tao Yuan Shien, Taiwan, R.O.C., der Kontron AG, Oskar-von-Miller-Straße 1, 85386 Eching bei München, und Herrn Charles Dickson, 1004 Kwan Chart Tower, 6 Tonnochy Road, Wanchai, Hong Kong SAR, R.O.C., werden als gemeinsam vorgehenden Rechtsträgern die von ihnen gehaltenen Beteiligungen gemäß § 23 Abs. 1 ÜbG wechselseitig zugerechnet, so dass sie ebenfalls eine mittelbare kontrollierende Beteiligung erlangt haben und deshalb gemäß §§ 22 Abs. 1, 23 Abs. 3 i.V.m. § 27b ÜbG ebenfalls zur Stellung eines Übernahmeangebots verpflichtet sind. Die Verpflichtung dieser drei Gesellschaften bzw. Personen zur Abgabe eines Angebots war in der Veröffentlichung vom 20. August 2008 unzutreffend nicht angegeben worden.

Die Angebotsunterlage wird nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß §§ 35 Abs. 2 Satz 2, 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG unter www.gericom.com veröffentlicht.

Wichtige Information:

Diese Veröffentlichung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Gericom AG. Inhabern von Aktien der Gericom AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen erhalten werden.

Penang/Malaysia, den 16. September 2008

Ende der WpÜG-Meldung (c)DGAP 16.09.2008 --------------------------------------------------------------------------- Notiert: Zielgesellschaft: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart

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