Bonn (aktiencheck.de AG) - Die Deutsche Post AG muss nach dem Willen der Europäischen Kommission ungerechtfertigte Beihilfen in Höhe von bis zu 1 Mrd. Euro zurückzahlen.
Wie aus einer am Mittwoch veröffentlichten Pressemitteilung hervorgeht, hätten die ab dem Jahr 1995 gewährten Subventionen für Pensionskosten für Beamte nach Einschätzung der EU-Kommission dem deutschen Brief- und Logistikkonzern einen wirtschaftlichen Vorteil verschafft. Im Einklang mit früheren Beihilfesachen (Entlastung der französischen Post um Pensionskosten für Beamte) habe die Kommission geprüft, ob die von der Deutschen Post getragenen Sozialbeiträge der Höhe nach denen privater Wettbewerber entsprachen. Neben diesen Subventionen kamen der Deutschen Post nach Angaben der Kommission in demselben Zeitraum erhöhte Portoentgelte zugute, die der Finanzierung eines weiteren Teils der Pensionskosten für ihre Beamten dienten. Unter Berücksichtigung dieser zusätzlichen Entlastung habe die Deutsche Post im Bereich der dem Wettbewerb unterliegenden Dienste (z. B. Paketdienste und Privatkunden-Bankgeschäft) tatsächlich erheblich geringere Sozialbeiträge getragen als ihre privaten Wettbewerber, begründete die Kommission ihre Entscheidung.
In diesem Zusammenhang hat die Europäische Kommission die Rückforderung der nicht mit dem Binnenmarkt vereinbaren Beihilfe im Rahmen von 500 Mio. Euro bis 1 Mrd. Euro für den Zeitraum ab 2003 angeordnet.
Wie es weiter heißt, wurden die im Zeitraum von 1990-1995 von der Deutschen Post erhaltenen staatlichen Ausgleichszahlungen von rund 5,6 Mrd. Euro von der EU-Kommission als gerechtfertigt eingestuft.
Die Aktie von der Deutschen Post verliert derzeit 0,97 Prozent auf 12,68 Euro.
(25.01.2012/ac/n/d)