LUXEMBURG (Dow Jones)--Die Deutsche Post muss die vor einigen Jahren erhaltenen vermeintlichen Beihilfen nicht zurückzahlen. Das DAX-Unternehmen aus Bonn reagierte am Donnerstag erfreut auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die Berufung der Europäischen Kommission gegen ein früheres Urteil abzulehnen.
"Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt", sagte ein Sprecher des Logistikkonzerns zu Dow Jones Newswires. Das Urteils des Gerichts erster Instanz sei durch die Entscheidung des EuGH nunmehr letztinstanzlich bestätigt worden.
Das Europäische Gericht erster Instanz hatte im Juli 2008 einer Nichtigkeitsklage der Post gegen die Entscheidung der Kommission stattgegeben, wonach die Post im Rahmen von Umstrukturierungen illegale staatliche Beihilfen von 572 Mio EUR erhalten haben soll und sich daher eine aggressive Preispolitik im Paketdienst habe erlauben können. Das Gericht hatte der Kommission mangelhafte Beweisführung attestiert.
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September 02, 2010 04:20 ET (08:20 GMT)
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