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IDT Aktie [WKN: 899848 / ISIN: US4489471015]

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30.12.2008 16:38

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Deutsches Gericht verurteilt Lycatel zu einer Geldstrafe wegen Verletzung eines IDT Corp.-Patents


IDT Corporation (NYSE: IDT; IDT.C) hat heute mitgeteilt, dass ein deutsches Gericht Lycatel (Irland) Limited und seinen Geschäftsführer kürzlich zu einer Geldstrafe von jeweils 30.000 Euro wegen Verstoß gegen die gerichtliche Verfügung in der Sache Patentverletzung, die Prepaid Cards BVBA, eine belgische Schwesterfirma von IDT, vor Gericht gebracht hatte, verurteilt hat.

Das Landgericht Düsseldorf verhängte die Geldstrafen am 17. November 2008. Die Entscheidung ist anfechtbar.

Zur gegenwärtigen Entscheidung kam es, nachdem das Landgericht Düsseldorf am 13. Mai 2008 in einer Entscheidung der ersten Instanz befunden hatte, dass Lycatel (Irland) Limited, Lycatel Services Limited und einige seiner gegenwärtigen und früheren Direktoren den deutschen Teil des europäischen Patents EP 0 572 991 verletzt hatten. Dieses Patent steht in Verbindung zu einem Verfahren für die Verarbeitung von vorausbezahlten Telefonanrufen und ist Gegenstand einer von Prepaid Cards BVBA, dem alleinigen Lizenzinhaber dieses Patents, angestrengten Klage.

Das Landgericht Düsseldorf befand, dass die Angeklagten die patentverletzenden Handlungen durch die Bereitstellung von Prepaid-Telefonkarten-Services in Deutschland in Hinblick auf die Telefonkarten der Sorten "Messenger”, "Matrix”, "GHANAtel”, "Nigeriatel”, "Turkeytel”, "IndiaTEL”, "PAKISTANTEL”, "Banglatel”, "EUROPETEL”, "ArabTel”, "AFRICATEL”, "MAXIAsia”, "AsiaTel”, "MaxiEUROPE”, "MaxiAfrica”, "MAXIWORLD”, "GLOBALTEL” und "EASTERNTEL”, begangen hatten.

Eine Berufung durch Angeklagte gegen diese Entscheidung ist beim Berufungsgericht Düsseldorf gegenwärtig noch anhängig (Prozessliste: I-2 U 51/08). Überdies reichte Lycatel Services Ltd. eine Nichtigkeitsklage vom 23. Juli 2008 gegen den deutschen Teil des Patents beim deutschen Bundespatentgericht ein (Prozessliste: 4 Ni 77/08 (EU)).

Am 30. Juli 2008 setzte Prepaid Card BVBA das gesamte Urteil der ersten Instanz gegen die Angeklagten u.a. durch die Bereitstellung eines Bürgschaftswechsels in Höhe von 250.000 Euro vorläufig durch. Dadurch ist es den Angeklagten gerichtlich verboten, die patentverletzenden Handlungen (nämlich Angebot und Verkauf von Prepaid-Telefonkarten der oben genannten Sorten und somit Nutzung des patentierten Verfahrens) fortzuführen. Zudem sind sie verpflichtet, Buchhaltungsauskünfte zu geben, sodass Schadensersatz ermittelt werden kann. Angeklagte reichten beim Berufungsgericht Düsseldorf einen Antrag auf vorläufige Aussetzung der vorläufigen Durchsetzung ein, das den Antrag mit einer Entscheidung vom 28. August 2008 als unbegründet ablehnte.

Weil Prepaid Cards BVBA bemerkte, dass Lycatel (Irland) Limited weiterhin gegen die vorläufig durchgesetzte gerichtliche Verfügung verstieß, ging Prepaid Cards BVBA beim Landgericht Düsseldorf strafgerichtlich gegen Lycatel (Irland) Limited und seinen Geschäftsführer vor. Das Landgericht Düsseldorf verhängte die Geldstrafen, wie oben erwähnt, am 17. November 2008. Diese Geldstrafen werden in die Gerichtskasse eingezahlt und sind unabhängig von jedwedem in dieser Sache zugesprochenen Schadensersatz.

In einem früheren Prozess war Prepaid Cards BVBA erfolgreich mit seiner endgültig entschiedenen Klage in Sachen Patentverletzung gegen das deutsche Unternehmen Europacom.net GmbH, auf Verletzung des deutschen Teils des genannten Patents. In einem parallelen Nichtigkeitsprozess wurde das Patent in Bezug auf seine Wirkung in Deutschland durch eine letzte Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofes vom 7. März 2006 vollständig geschützt.

IDTs großes Angebot von Prepaid- und aufladbaren Telefonkartenprodukten und -Services werden in ganz Europa, einschließlich Deutschland, verkauft. "Wir wollen Qualitätstelefonkarten liefern, die für den Verbraucher in einem guten Preisleistungsverhältnis stehen. Wir glauben, dass unsere patentgeschützten Telefonkartenprodukte ein sehr gutes Wertangebot für Verbraucher und Händler darstellen", sagte Alex Moraga, Geschäftsführer von IDT Retail-Europe.

IDT Corporation

IDT Corporation (www.idt.net) ist eine verbraucherorientierte multinationale Holdinggesellschaft.

Alle Aussagen in dieser Pressemitteilung, die nicht auf ausschließlich historischen Tatsachen beruhen, einschließlich, aber nicht alleinig, solcher, in denen wir die Wörter "glauben", "annehmen", "erwarten", "planen", "versuchen", "einschätzen", "abzielen" und ähnliche Ausdrücke benutzen, sind in die Zukunft gerichtete Aussagen im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act of 1995. Während diese in die Zukunft gerichteten Aussagen unsere gegenwärtige Ansicht über mögliche Geschehnisse in der Zukunft repräsentieren, können künftige Ergebnisse wesentlich von den durch diese Aussagen implizierten oder ausgedrückten Ergebnissen aufgrund zahlreicher wichtiger Faktoren abweichen, einschließlich, aber nicht alleinig, solcher, die in unserem letzten Bericht auf dem SEC-Formular 10-K (unter dem Titel "Management-Diskussion und -Analyse der Finanzlage und Betriebsergebnisse) beschrieben sind, der in folgenden Berichten auf den SEC-Formularen 10-Q und 8-K überarbeitet oder ergänzt werden kann. Diese Faktoren beinhalten, aber nicht ausschließlich, Folgendes: potentielle Preisrückgänge für unsere Produkte und Services; unsere Fähigkeit, unsere Einzelhandels-Telekommunikations-Services, insbesondere unser Prepaid-Telefonkarten-Geschäft aufrechtzuerhalten und zu erweitern; Verfügbarkeit von Ablaufskapazitäten; finanzielle Stabilität unserer Kunden; unsere Fähigkeit, Betreiber-Abkommen mit ausländischen Betreibern aufrechtzuerhalten; Effektivität unserer Bemühungen in Marketing und Verkauf; größerer Wettbewerb, insbesondere von regionalen Klingeltonanbietern; unsere Fähigkeit, unser Wachstum zu regeln; Auswirkung von Regierungsvorschriften; unsere Fähigkeit, Telekommunikationsprodukte oder –Services zu erhalten, die für unsere Produkte und Services erforderlich sind; sowie allgemeine wirtschaftliche Verhältnisse, insbesondere auf den Telekommunikationsmärkten. Wir sind nicht verpflichtet, und weisen ausdrücklich jedwede Verpflichtung zurück, die in die Zukunft gerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung zu aktualisieren, gleich, ob als Ergebnis neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder sonstiges.

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