IDT Corporation (NYSE: IDT; IDT.C) hat heute mitgeteilt, dass ein
deutsches Gericht Lycatel (Irland) Limited und seinen Geschäftsführer
kürzlich zu einer Geldstrafe von jeweils 30.000 Euro wegen Verstoß gegen
die gerichtliche Verfügung in der Sache Patentverletzung, die Prepaid
Cards BVBA, eine belgische Schwesterfirma von IDT, vor Gericht gebracht
hatte, verurteilt hat.
Das Landgericht Düsseldorf verhängte die Geldstrafen am 17. November
2008. Die Entscheidung ist anfechtbar.
Zur gegenwärtigen Entscheidung kam es, nachdem das Landgericht
Düsseldorf am 13. Mai 2008 in einer Entscheidung der ersten Instanz
befunden hatte, dass Lycatel (Irland) Limited, Lycatel Services Limited
und einige seiner gegenwärtigen und früheren Direktoren den deutschen
Teil des europäischen Patents EP 0 572 991 verletzt hatten. Dieses
Patent steht in Verbindung zu einem Verfahren für die Verarbeitung von
vorausbezahlten Telefonanrufen und ist Gegenstand einer von Prepaid
Cards BVBA, dem alleinigen Lizenzinhaber dieses Patents, angestrengten
Klage.
Das Landgericht Düsseldorf befand, dass die Angeklagten die
patentverletzenden Handlungen durch die Bereitstellung von
Prepaid-Telefonkarten-Services in Deutschland in Hinblick auf die
Telefonkarten der Sorten "Messenger”, "Matrix”, "GHANAtel”,
"Nigeriatel”, "Turkeytel”, "IndiaTEL”, "PAKISTANTEL”, "Banglatel”,
"EUROPETEL”, "ArabTel”, "AFRICATEL”, "MAXIAsia”, "AsiaTel”,
"MaxiEUROPE”, "MaxiAfrica”, "MAXIWORLD”, "GLOBALTEL” und "EASTERNTEL”,
begangen hatten.
Eine Berufung durch Angeklagte gegen diese Entscheidung ist beim
Berufungsgericht Düsseldorf gegenwärtig noch anhängig (Prozessliste: I-2
U 51/08). Überdies reichte Lycatel Services Ltd. eine Nichtigkeitsklage
vom 23. Juli 2008 gegen den deutschen Teil des Patents beim deutschen
Bundespatentgericht ein (Prozessliste: 4 Ni 77/08 (EU)).
Am 30. Juli 2008 setzte Prepaid Card BVBA das gesamte Urteil der ersten
Instanz gegen die Angeklagten u.a. durch die Bereitstellung eines
Bürgschaftswechsels in Höhe von 250.000 Euro vorläufig durch. Dadurch
ist es den Angeklagten gerichtlich verboten, die patentverletzenden
Handlungen (nämlich Angebot und Verkauf von Prepaid-Telefonkarten der
oben genannten Sorten und somit Nutzung des patentierten Verfahrens)
fortzuführen. Zudem sind sie verpflichtet, Buchhaltungsauskünfte zu
geben, sodass Schadensersatz ermittelt werden kann. Angeklagte reichten
beim Berufungsgericht Düsseldorf einen Antrag auf vorläufige Aussetzung
der vorläufigen Durchsetzung ein, das den Antrag mit einer Entscheidung
vom 28. August 2008 als unbegründet ablehnte.
Weil Prepaid Cards BVBA bemerkte, dass Lycatel (Irland) Limited
weiterhin gegen die vorläufig durchgesetzte gerichtliche Verfügung
verstieß, ging Prepaid Cards BVBA beim Landgericht Düsseldorf
strafgerichtlich gegen Lycatel (Irland) Limited und seinen
Geschäftsführer vor. Das Landgericht Düsseldorf verhängte die
Geldstrafen, wie oben erwähnt, am 17. November 2008. Diese Geldstrafen
werden in die Gerichtskasse eingezahlt und sind unabhängig von jedwedem
in dieser Sache zugesprochenen Schadensersatz.
In einem früheren Prozess war Prepaid Cards BVBA erfolgreich mit seiner
endgültig entschiedenen Klage in Sachen Patentverletzung gegen das
deutsche Unternehmen Europacom.net GmbH, auf Verletzung des deutschen
Teils des genannten Patents. In einem parallelen Nichtigkeitsprozess
wurde das Patent in Bezug auf seine Wirkung in Deutschland durch eine
letzte Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofes vom 7. März 2006
vollständig geschützt.
IDTs großes Angebot von Prepaid- und aufladbaren Telefonkartenprodukten
und -Services werden in ganz Europa, einschließlich Deutschland,
verkauft. "Wir wollen Qualitätstelefonkarten liefern, die für den
Verbraucher in einem guten Preisleistungsverhältnis stehen. Wir glauben,
dass unsere patentgeschützten Telefonkartenprodukte ein sehr gutes
Wertangebot für Verbraucher und Händler darstellen", sagte Alex Moraga,
Geschäftsführer von IDT Retail-Europe.
IDT Corporation
IDT
Corporation (www.idt.net)
ist eine verbraucherorientierte multinationale Holdinggesellschaft.
Alle Aussagen in dieser Pressemitteilung, die nicht auf
ausschließlich historischen Tatsachen beruhen, einschließlich, aber
nicht alleinig, solcher, in denen wir die Wörter "glauben", "annehmen",
"erwarten", "planen", "versuchen", "einschätzen", "abzielen" und
ähnliche Ausdrücke benutzen, sind in die Zukunft gerichtete Aussagen im
Sinne des Private Securities Litigation Reform Act of 1995. Während
diese in die Zukunft gerichteten Aussagen unsere gegenwärtige Ansicht
über mögliche Geschehnisse in der Zukunft repräsentieren, können
künftige Ergebnisse wesentlich von den durch diese Aussagen implizierten
oder ausgedrückten Ergebnissen aufgrund zahlreicher wichtiger Faktoren
abweichen, einschließlich, aber nicht alleinig, solcher, die in unserem
letzten Bericht auf dem SEC-Formular 10-K (unter dem Titel
"Management-Diskussion und -Analyse der Finanzlage und
Betriebsergebnisse) beschrieben sind, der in folgenden Berichten auf den
SEC-Formularen 10-Q und 8-K überarbeitet oder ergänzt werden kann. Diese
Faktoren beinhalten, aber nicht ausschließlich, Folgendes: potentielle
Preisrückgänge für unsere Produkte und Services; unsere Fähigkeit,
unsere Einzelhandels-Telekommunikations-Services, insbesondere unser
Prepaid-Telefonkarten-Geschäft aufrechtzuerhalten und zu erweitern;
Verfügbarkeit von Ablaufskapazitäten; finanzielle Stabilität unserer
Kunden; unsere Fähigkeit, Betreiber-Abkommen mit ausländischen
Betreibern aufrechtzuerhalten; Effektivität unserer Bemühungen in
Marketing und Verkauf; größerer Wettbewerb, insbesondere von regionalen
Klingeltonanbietern; unsere Fähigkeit, unser Wachstum zu regeln;
Auswirkung von Regierungsvorschriften; unsere Fähigkeit,
Telekommunikationsprodukte oder –Services zu erhalten, die für unsere
Produkte und Services erforderlich sind; sowie allgemeine
wirtschaftliche Verhältnisse, insbesondere auf den
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