-1 of 2- 26 Jul 2010 16:59:00 UTC DJ EANS-Adhoc: Einladung Hauptversammlung Kapsch TrafficCom AG (Wien, FN 223805 a, ISIN AT000KAPSCH9)
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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten
Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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26.07.2010
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen
Hauptversammlung der Kapsch TrafficCom AG am Mittwoch, dem 25. August 2010, um
10.00 Uhr, Konferenzzentrum im Hause der Kapsch TrafficCom AG, 1120 Wien, Am
Europlatz 2.
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate
Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des
Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten
Berichts für das Geschäftsjahr 2009/2010
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2009/2010
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2009/2010
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2010/2011
6. Wahlen in den Aufsichtsrat
7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in den §§ 5, 11, 12, 13,
14 und 16, insbesondere zur Anpassung an die geänderten gesetzlichen
Bestimmungen - Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen ab 04. August 2010 zur Einsicht der Aktionäre in den
Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 1120 Wien, Am Europlatz 2, Abteilung
Investor Relations, Mag. Marcus Handl, auf:
* Jahresabschluss mit Lagebericht,
* Corporate Governance-Bericht,
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
* Vorschlag für die Gewinnverwendung,
* Bericht des Aufsichtsrates,
jeweils für das Geschäftsjahr 2009/2010;
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7,
* Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen,
* Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 6
gemäß § 87 Abs. 2 AktG.
Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das
Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind ab 04. August
2010 außerdem im Internet www.kapsch.at zugänglich und werden auch in der
Hauptversammlung aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 04. August 2010 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 1120 Wien, Am Europlatz 2, Abteilung Investor Relations, Mag. Marcus
Handl, zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten
Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der
bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten
vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 16. August 2010 der Gesellschaft entweder
per Telefax an +43 (0)50811 1709 oder an 1120 Wien, Am Europlatz 2, Abteilung
Investor Relations, Mag. Marcus Handl, oder per E-Mail
ir.kapschtraffic@kapsch.net wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als
PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis der
Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Soweit ausschließlich Zwischenscheine ausgegeben sind, ist die Eintragung im
Aktienbuch maßgeblich und bedarf es keines gesonderten Nachweises durch den
Aktionär.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110
und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.kapsch.at
zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 15.
August 2010 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft
spätestens am 20. August 2010 ausschließlich unter einer der nachgenannten
Adressen zu gehen muss.
Per Post Kapsch TrafficCom AG
Investor Relations
z.Hd. Herrn Mag. Marcus Handl
Am Europlatz 2
1120 Wien,
Per SWIFT GIBAATWGGMS(Message Type MT598; unbedingt
ISIN AT000KAPSCH9 im Text angeben)
Per Telefax +43 (1) 8900 500 - 68
Per E-Mail anmeldung.kapsch@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung
in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs,
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben
genannten Nachweisstichtag 15. August 2010 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 24. August 2010, 16.00 Uhr,
ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post Kapsch TrafficCom AG
Investor Relations
z.Hd. Herrn Mag. Marcus Handl
Am Europlatz 2
1120 Wien,
Per Telefax +43 (1) 8900 500 - 68
Per E-Mail anmeldung.kapsch@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.kapsch.at abrufbar.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt §
10a Abs. 3 AktG sinngemäß.
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband
für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung; hierfür ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.kapsch.at ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
July 26, 2010 12:59 ET (16:59 GMT)- - 12 59 PM EDT 07-26-10
-2 of 2- 26 Jul 2010 16:59:00 UTC DJ EANS-Adhoc: Einladung Hauptversammlung Kapsch -2-
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn
Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43-1-8763343-0, Fax +43-1-8763343-49 oder
E-mail michael.knap@iva.or.at.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 12.200.000,- eingeteilt in 12.200.000 auf den Inhaber lautende
Stückaktien (Aktien). Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar
eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien
beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 12.200.000 Stück.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.30 Uhr.
Wien, im Juli 2010
Der Vorstand
Kapsch TrafficCom ist ein internationaler Anbieter von anspruchsvollen
Intelligent Transportation Systems (ITS). Kapsch TrafficCom entwickelt und
liefert vorrangig Elektronische Mautsysteme (Electronic Toll Collection - ETC),
insbesondere für den mehrspurigen Fließverkehr (Multi-Lane Free-Flow - MLFF),
und bietet den technischen und kommerziellen Betrieb dieser Systeme an. Darüber
hinaus bietet Kapsch TrafficCom Verkehrsmanagement-Lösungen mit den
Schwerpunkten Verkehrssicherheit und Verkehrsbeeinflussung, elektronische
Zutrittskontrollsysteme und Parkraumbewirtschaftung an. Mit weltweit mehr als
230 Referenzen in 38 Ländern in allen 5 Kontinenten und mit insgesamt beinahe 18
Millionen ausgelieferten On-Board Units (OBUs) und nahezu 13.000 ausgestatteten
Mautspuren (Lanes) hat sich Kapsch TrafficCom bei Elektronischen Mautsystemen
unter den weltweiten Marktführern positioniert. Kapsch TrafficCom hat ihren Sitz
in Wien, Österreich, und verfügt über Tochtergesellschaften und Repräsentanzen
in 25 Ländern.
Rechtlicher Hinweis:
Diese Ad hoc-Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Die Wertpapiere sind bereits
verkauft worden.
Diese Ad hoc-Mitteilung sowie die darin enthaltenen Informationen sind nicht zur
Weitergabe in die Vereinigten Staaten von Amerika (U.S.A.) bzw. innerhalb der
U.S.A. bestimmt und dürfen nicht an "U.S. persons" (wie in Regulation S des U.S.
Securities Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung ("Securities Act")
definiert) sowie an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den
U.S.A. verteilt oder weitergeleitet werden. Diese Pressemitteilung stellt weder
ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den U.S.A. dar.
Die Wertpapiere der Kapsch TrafficCom AG wurden nicht gemäß den Vorschriften der
Securities Act registriert und dürfen ohne eine vorherige Registrierung bzw.
ohne das Vorliegen einer Ausnahmeregelung von der Registrierungsverpflichtung
nicht an U.S. persons verkauft, zum Kauf angeboten oder geliefert werden.
Diese Ad hoc-Mitteilung ist nur an Personen gerichtet, (i) die außerhalb des
Vereinigten Königreichs sind oder (ii) die Branchenerfahrung mit Investitionen
im Sinne von Artikel 19 (5) der U.K. Financial Services and Markets Act 2000
(Financial Promotion) Order 2005 (in ihrer jetzigen Fassung) (die "Order") haben
oder (iii) die von Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Order ("high net worth
companies, unincorporated associations etc.") erfasst sind (alle solche Personen
im folgenden "Relevante Personen" genannt). Jede Person, die keine Relevante
Person ist, darf nicht auf Grund dieser Mitteilung oder ihres Inhaltes tätig
werden oder auf diese vertrauen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit,
auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur
Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.
Ende der Mitteilung euro adhoc
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(END) Dow Jones Newswires
July 26, 2010 12:59 ET (16:59 GMT)- - 12 59 PM EDT 07-26-10