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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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23.03.2011
Die Aktien der Synaxon AG, Bielefeld, (ISIN DE0006873805 / WKN 687 380) sind
aktuell zum Börsenhandel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse
mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit
weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter
Wertpapierbörse zugelassen.
Vorstand und Aufsichtsrat der Synaxon AG haben am heutigen Tag einen Wechsel
der Börsennotierung vom Prime Standard des regulierten Marktes in den General
Standard des regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse beschlossen.
Die Gesellschaft wird nun einen entsprechenden Antrag auf Widerruf der
Zulassung der Aktien zum Prime Standard bei der Frankfurter Wertpapierbörse
stellen. Der Widerruf der Zulassung wird mit Ablauf von drei Monaten nach
Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung der Börsengeschäftsführung im
Internet (www.deutsche-boerse.com) wirksam. Von dem Widerruf bleibt die
Zulassung der Aktien der Synaxon AG zum reguliertem Markt (General Standard)
unberührt.
Der Wechsel des Börsensegments dient der Reduzierung des mit der
Börsennotierung im Prime Standard verbundenen Zusatzaufwands.
Ende der Mitteilung euro adhoc
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(END) Dow Jones Newswires
March 23, 2011 10:45 ET (14:45 GMT)- - 10 45 AM EDT 03-23-11