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02.08.2011
02.08.2011
Ad-hoc-Mitteilung gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 WpHG
Einleitung Squeeze-out Verfahren
Die VictorianFibre Holding GmbH, Düsseldorf, Deutschland, hat dem Vorstand der
Versatel AG, Berlin, Deutschland (ISIN: DE000A0M2ZK2/ WKN: A0M2ZK), heute das
förmliche Verlangen gemäß § 327a AktG übermittelt, die Hauptversammlung der
Versatel AG möge die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre
(Minderheitsaktionäre) auf die VictorianFibre Holding GmbH als Hauptaktionär
gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen (sogenanntes
Squeeze-out). Diese Maßnahme unterliegt der Zustimmung der Hauptversammlung der
Versatel AG. Der entsprechende Beschluss soll in einer separaten
außerordentlichen Hauptversammlung gefasst werden, die voraussichtlich noch im
Jahr 2011 stattfinden wird.
Die VictorianFibre Holding GmbH hält eine Beteiligung von mehr als 98 Prozent
des Grundkapitals der Versatel AG und ist damit Hauptaktionärin im Sinne von
§ 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.
Berlin, den 02. August 2011
Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc
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(END) Dow Jones Newswires
August 02, 2011 10:35 ET (14:35 GMT)- - 10 35 AM EDT 08-02-11