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Sixt Aktiengesellschaft, Pullach
Inhaber Stammaktien WKN 723 132 ISIN DE0007231326
Inhaber Vorzugsaktien WKN 723 133 ISIN DE0007231334
Frankfurter Wertpapierbörse, Prime Standard Segment
Bekanntgabe gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003
Vorstand der Sixt AG beschließt erneut Aktienrückkauf zum Zwecke der
Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung eigener Aktien
Der Vorstand der Sixt AG, Pullach, hat heute nach zuvor erteilter
Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, bis zu 1.116.120 eigene
Stamm- und Vorzugsaktien im Gegenwert von insgesamt maximal EUR 20
Mio. (ohne Erwerbsnebenkosten) zu den nachfolgend aufgeführten
Bedingungen über die Börse zu erwerben.
Die Sixt AG macht damit von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom
17. Juni 2010 zum Rückerwerb eigener Aktien und zur Einziehung der
erworbenen Aktien erneut Gebrauch.
Bei Zugrundelegung der Schlusskurse beider Aktiengattungen im
Xetra-Handel vom 7. Oktober 2011 wären dies aufgrund der vorgesehenen
Höchstgrenze der Anzahl von 1.116.120 Aktien rund 4,4 % des
Grundkapitals der Sixt AG zum Zeitpunkt der Ermächtigung.
Damit wäre unter Berücksichtigung von unter der Ermächtigung bereits
vorgenommenen Rückkäufen (1.406.414 Stück eigene Anteile) das
Gesamtvolumen der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 17. Juni 2010
vollständig ausgeschöpft.
Der Aktienrückkauf wird gemäß dem Beschluss des Vorstands nicht vor
dem 10. Oktober 2011 (frühester möglicher Erwerbszeitpunkt) bis zum
31. Dezember 2012 (spätester möglicher Erwerbszeitpunkt)
durchgeführt.
Der Rückkauf dient dem Zweck, das Grundkapital der Sixt AG
herabzusetzen, wobei die Herabsetzung durch Einziehung der
zurückerworbenen Aktien auf Grundlage der Ermächtigung der
Hauptversammlung vom 17. Juni 2010 erfolgen soll, ohne dass es für
die Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.
Wirtschaftliches Ziel des Aktienrückkaufs ist die Verbesserung
wichtiger Finanzkennzahlen, zum Beispiel des Ergebnisses pro Aktie.
Der Rückkauf der Aktien erfolgt nach Maßgabe der
Safe-Harbour-Regelungen gemäß §§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG
(Wertpapierhandelsgesetz) in Verbindung mit den Bestimmungen der
Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003
zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates - Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und
Kursstabilisierungsmaßnahmen (nachfolgend: EU-VO 2273/2003).
Der Rückkauf wird unter Führung eines Kreditinstituts in
Übereinstimmung mit den oben genannten Regelungen und gemäß den
Bestimmungen der Hauptversammlungs-ermächtigung vom 17. Juni 2010
durchgeführt. Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den
Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Sixt AG gemäß Artikel 6 Abs. 3
b) der EU-VO 2273/2003 unabhängig und unbeeinflusst von der Sixt AG.
Die Sixt AG wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des
Kreditinstituts nehmen. Der Vorstand kann das Aktienrückkaufprogramm
jederzeit aussetzen und - unter Beachtung der insiderrechtlichen
Bestimmungen des WpHG - wieder aufnehmen lassen. Das Kreditinstitut
ist insbesondere verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 5
der EU-VO 2273/2003 und die im Aktienrückkaufprogramm enthaltenen
Vorgaben einzuhalten.
Die Transaktionen werden gemäß Artikel 4 Abs. 4 der EU-VO 2273/2003
bekannt gegeben; über die Fortschritte des Aktienrückkaufprogramms
wird die Sixt AG regelmäßig unter www.sixt.de informieren.
Pullach, den 10. Oktober 2011
Sixt Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Kontakt
Sixt Aktiengesellschaft
Zugspitzstrasse 1
82049 Pullach
InvestorRelations@sixt.de
Telefon +49 (0) 89/ 7 44 44 - 5104
Telefax +49 (0) 89/ 7 44 44 - 85104
www.sixt.de
Rückfragehinweis:
Investor Relations
+49 (0)89-74444-5104
InvestorRelations@sixt.de
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Sixt Aktiengesellschaft
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D-82049 Pullach
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Branche: Auto
ISIN: DE0007231326, DE0007231334
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Börsen: Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt, Freiverkehr: Berlin,
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