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10.02.2012 16:02

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EU-Derivateregelung kann im März verabschiedet werden


   BRÜSSEL (Dow Jones)--Mit einer neuen EU-Verordnung soll der milliardenschwere außerbörsliche Derivatehandel transparent und damit sicherer werden. Nach langwierigen Verhandlungen haben sich die EU-Regierungen und das Europäische Parlament auf einen Kompromiss geeinigt. Danach wird erstmals eine Meldepflicht für alle Transaktionen von Derivaten eingeführt und die große Masse der außerbörslich gehandelten Derivate muss zentral abgewickelt und mit Eigenkapital unterlegt werden. Die Zwischenschaltung einer zentralen Gegenpartei soll verhindern, dass ein Marktteilnehmer im Falle seines Zusammenbruchs, wie mit Lehman Brothers geschehen, andere Unternehmen mit in den Abgrund reißt. Für eine Verabschiedung im März ist damit der Weg frei.

   "Das ist ein erheblicher Fortschritt für Transparenz und Risikominderung auf dem außerbörslichen Derivatemarkt", sagte der Parlamentsberichterstatter, der CDU-Abgeordnete Werner Langen. EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier erklärte: "Die Ära der Undurchsichtigkeit und der obskuren Transaktionen ist vorbei." Der intransparente Derivatehandel gilt als eine Hauptursache für die Finanzkrise.

   Das Parlamentsplenum will sein Votum im März abgeben, auch der Rat muss noch zustimmen. Beides gilt aber nur noch als Formsache. Die Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.

   Ausnahmen von der Clearing- und Meldepflicht gibt es Langen zufolge für öffentliche Institutionen wie die Europäische Zentralbank (EZB), die Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), bestimmte staatliche Förderbanken sowie kleine Genossenschaftsbanken und vergleichbare Institute, wenn sie über wirksame Sicherungsarten verfügen.

   Die Genehmigung und Aufsicht der zentralen Gegenparteien obliegt den nationalen Behörden. Die Aufsicht über die zentralen Register hat die EU-Wertpapieraufsicht ESMA.

   Bis zuletzt hatten Rat und Parlament um die Rolle der ESMA gerungen, die die Mitgliedstaaten möglichst klein halten wollten. Das Parlament konnte letztlich durchsetzen, dass ESMA zu einer verbindlichen Streitschlichtung angerufen werden kann, wenn die betroffenen Aufsichtsbehörden Bedenken mit einer Zweidrittelmehrheit Bedenken äußern. Die Wirksamkeit dieser Regelung soll drei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung überprüft werden. Zentrale Gegenparteien aus Drittstaaten werden in der EU nur anerkannt, wenn sie gleichwertigen Vorgaben unterliegen.

   Nach Einschätzung von Langen stehen bei der neuen Regelung in erster Linie Währungsderivate, Zinsderivate und Kreditausfallversicherungen im Vordergrund. Rohstoff- und Aktienderivate dürften hingegen eine untergeordnete Rolle spielen, da von der Clearingpflicht "Endnutzer" von außerbörslich gehandelten Derivaten wie Unternehmen, die lediglich die Beschaffung von Rohstoffen, Investitionen und langfristige Verträge absichern wollen, ausgenommen werden sollen, wenn sie bestimmte Schwellenwerte nicht länger als 30 Tage überschreiten.

   Die neue Gesetzgebung geht auf einen Beschluss der G-20-Staaten von September 2009 zurück, die vor dem Hintergrund der Finanzkrise beschlossen hatten, den außerbörslichen Handel mit standardisierten Derivaten bis 2012 zu regulieren.

   DJG/ang/apo

   (END) Dow Jones Newswires

   February 10, 2012 09:32 ET (14:32 GMT)- - 09 32 AM EST 02-10-12

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