BRÜSSEL (dpa-AFX) - Im Streit um die Beteiligung nicht-europäischer Fluglinien am EU-Handel mit Luftverschmutzungsrechten entscheidet nun das höchste EU-Gericht. An diesem Mittwoch urteilt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg über die umstrittene Regelung, die am 1. Januar 2012 in Kraft tritt. Ab dann müssen Airlines für Flüge von, nach oder in Europa Rechte zum Ausstoß klimaschädlicher Gase wie CO2 kaufen. Fluglinien aus den USA, China und Indien laufen dagegen Sturm.
Die Kläger stellen unter anderem das Recht der EU infrage, ausländische Fluggesellschaften zur Teilnahme an diesem System zu verpflichten. Damit nämlich wolle die EU eigenes Recht außerhalb ihres Hoheitsgebiets anwenden, lautet der Vorwurf. Auch europäische Gesellschaften protestieren - gegen eine befürchtete Benachteiligung gegenüber der außereuropäischen Konkurrenz.
Sollten sich die Richter nach dem Gutachten der EuGH-Generalanwältin Juliane Kokott vom Oktober richten, sieht es für die Fluggesellschaften schlecht aus. Kokott hatte in ihrer Stellungnahme die Klage zurückgewiesen und das Recht der EU bekräftigt, das Emissions-Handelssystem auf den Flugverkehr auszudehnen - auch für Fluglinien aus Nicht-EU-Staaten. In den meisten Fällen richten sich die Luxemburger Richter nach der Einschätzung ihrer Generalanwälte./hrz/DP/stw