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13.11.2008 14:27

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EU-Kommission will Steuerflucht einen Riegel vorschieben


   BRÜSSEL (Dow Jones)--Bei der Besteuerung von Zinserträgen soll es in der EU keine Schlupflöcher mehr geben. Die Europäische Kommission schlug am Donnerstag eine Verschärfung der Zinsbesteuerungsrichtlinie vor, die von den Mitgliedstaaten seit Juli 2005 angewendet werden muss. Vor allem die Bundesregierung hatte nach der Liechtenstein-Affäre zu Jahresbeginn strengere Regeln zur Verhinderung von Steuerflucht gefordert. Die Zinssteuerrichtlinie sei zwar in ihrem Anwendungsbereich wirksam, könne aber leicht umgangen werden, sagte Steuerkommissar Lazlo Kovacs.

   Derzeit gelten die Bestimmungen nur für die Zinsen aus Sparguthaben und auch nur für Zahlungen an natürliche Personen. Die Kommission will den Anwendungsbereich der Richtlinie nun auch auf die Erträge aus Wertpapieren, Lebensversicherungen und Investmentfonds ausdehnen. Zudem sollen Zinszahlungen an Stiftungen, Fonds und Treuhandgesellschaften erfasst werden. Die Banken sollen verpflichtet werden, künftig mehr Informationen über die eigentlichen wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften zu erheben, wie dies bereits in der EU-Geldwäscherichtlinie vorgeschrieben ist. Den Gesetzesplänen müssen die Mitgliedstaaten einstimmig zustimmen.

   Eine Abkehr von der in Österreich, Luxemburg und Belgien praktizierten Quellensteuer auf Zinserträge hat die Kommission nicht vorgeschlagen. In allen anderen Mitgliedstaaten müssen die Banken Zinseinkünfte aus Konten von Anlegern aus anderen EU-Staaten automatisch den Behörden melden. Um Steuerschlupflöcher zu verhindern, hat die EU Abkommen mit Liechtenstein, der Schweiz, Monaco, Andorra, San Marino sowie mit zehn von Großbritannien und den Niederlanden abhängigen oder assoziierten Gebieten geschlossen. Diese müssen an eine neue EU-Regelung angepasst werden.

   DJG/ang/apo

   (END) Dow Jones Newswires

   November 13, 2008 08:25 ET (13:25 GMT)

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