Schuldenkrise: ...und alle Fragen offen
Denn nachdem der Vorhang fiel, blieben noch viele Fragen offen – vor allem in Sachen EU-Verträge, Völkerrecht sowie notwendigen Referenden. Das Aufatmen nach dem jüngsten Gipfel der EU-Staats- und Regierungschefs am 8. und 9. Dezember war allenthalben spürbar. Endlich, so schien es, war der Schlüssel zur Rettung unserer Gemeinschaftswährung gefunden. Doch diese Sicht erweist sich immer mehr als vorschnell.
Die jüngsten Beschlüsse hin zu einem sogenannten Fiskalpakt sind ohne Zweifel Schritte in die richtige Richtung. Tatsächlich war es überfällig, den Stabilitätsgedanken zu stärken. Unklar bleibt allerdings, wie dies konkret geschehen soll. Hinzu kommt: Immer deutlicher zeichnet sich ab, dass sich rechtliche Hürden in den Weg stellen, von denen man noch überhaupt nicht weiß, wie diese überwunden werden können.
Ein wichtiger Beschluss auf dem Gipfel war die Automatisierung des Defizitverfahrens gegen Länder mit übermäßiger Verschuldung. Dies ist der Kern des sogenannten „Fiskalpakts“, der der Durchbruch zu einer Stabilitätsunion sein soll. Doch genau an diesem Punkt beginnen auch die Fragen. Denn nach Ansicht nicht weniger Juristen verstößt dieses Vorhaben gegen geltendes Recht.
Der Stabilitätsunion
droht der frühe Kindstod
Das Problem: Da Großbritannien nicht mitmacht, kann die Vereinbarung nicht in eine Änderung der EU-Verträge gegossen werden. Geplant ist daher ein völkerrechtlicher Vertrag. Dieser steht aber in einem potenziellen Konflikt zu den europäischen Verträgen. Nun haben diese, so die Auffassung vieler Staatsrechtler, Vorrang vor einem völkerrechtlichen Vertrag. Damit wäre aber das Kernstück der angestrebten Stabilitätsunion einen frühen Kindstod gestorben. Denn so würden auch in Zukunft die EU-Defizitverfahren nicht wirklich automatisch erfolgen, weil die Einleitung des Verfahrens nach wie vor eine Zustimmung des Ministerrats mit qualifizierter Mehrheit erfordert. Bleibt es aber bei dem Verfahren nach EU-Recht, wird ein Zugewinn an Stabilität nicht erzielt, weil dann weiterhin die Sünder Richter und Beklagte zugleich sind – mit dem vorhersehbaren Ergebnis, dass kein Sünder über einen anderen richtet.
Doch ist dies nicht die einzige Unklarheit, die noch auszuräumen ist. Gleiches gilt auch für die vorgesehene Schuldenbremse. Auch hier ist es noch völlig ungewiss, wie genau sie umgesetzt werden soll, wie die Sanktionsmechanismen beschaffen sein werden.
Problematisch ist auch die Vereinbarung, dass die Europäische Kommission die Defizitverfahren gegen die 26 teilnehmenden Staaten überwachen soll. Denn die Kommission ist eine Institution aller EU-Staaten und hat daher zunächst nichts mit dem zwischenstaatlichen Verfahren der 26 Staaten zu tun. Um die Kommission rechtlich einwandfrei mit der Überwachung des Defizitverfahrens zu beauftragen, bedarf es einer „Organleihe“, der alle EU-Mitglieder zustimmen müssen, also auch Großbritannien. Bisher hat sich Großbritannien in dieser Sache noch nicht erklärt. Auch diese Frage ist für die Errichtung einer Stabilitätsunion von grundlegender Bedeutung.
All diese Fragen zeigen, dass bei den Beschlüssen des jüngsten Gipfels der Teufel im Detail steckt. Es wurden allgemeine politische Beschlüsse gefasst, die auch durchausin die richtige Richtung weisen. Jedoch scheint man sich, nachdem eine einvernehmliche Vertragsänderung am Widerstand der Briten gescheitert war, noch nicht darüber im Klaren zu sein, wie diese politisch gefassten Beschlüsse konkret umgesetzt werden können. Dies aber ist nun mit Hochdruck nachzuholen. Denn wenn die Zweifel an der politischen Entschlossenheit und Handlungsfähigkeit weiter wachsen, dann läuft die EU Gefahr, dass am Ende all ihre Stabilitätsversprechen nichts mehr wert sein werden.
Hinzu kommt, dass die Stabilitätsbeschlüsse nur einen Teil des Problems lösen, ja noch nicht einmal den Kern desselben. Denn: Die Verschuldung der Staaten ist nur eines der vielen Probleme dieser Volkswirtschaften insgesamt. Und diese Verschuldung ist auf jahrelange Leistungsbilanzdefizite zurückzuführen: Importüberschüsse wurden auf Pump finanziert. Ursache hierfür ist letztlich die erodierende Wettbewerbsfähigkeit, die sich in immer höheren Lohnstückkosten im Vergleich zu Nordeuropa manifestiert. Erst wenn man dieses Problem löst, wird man langfristig die Gemeinschaftswährung stabilisieren können. Andernfalls wird sich Europa unweigerlich zu einer Transferunion entwickeln, mit all den Verwerfungen, die dies mit sich brächte.
Zur Person:
Lüder Gerken,
Direktor des
Centrums für
Europäische Politik
Nach Abitur und Ausbildung zum Bankkaufmann studierte Gerken Wirtschaftswissenschaften. Nach der Promotion habilitierte er 1998 in Volkswirtschaftslehre. Von 1991 bis 2001 war Gerken Direktor des Walter Eucken Instituts in Freiburg, von 2001 bis 2004 Vorstand der Stiftung Marktwirtschaft. Seit 1999 ist er Vorstand der Friedrich-August-von-Hayek-Stiftung sowie Vorsitzender des Vorstands der Stiftung Ordnungspolitik. Zudem leitet er seit 2006 das Centrum für Europäische Politik.



