DAX6.093-2,7%  Dow12.394-0,2%  Euro1,2323-0,3% 
ESt502.080-1,8%  Nas2.827-0,4%  Öl99,44-2,2% 
TDax731,9-2,5%  Nikkei8.440-1,2%  Gold1.550-0,7% 

16.02.2012 10:41

Senden

EuGH: Reiseversicherung gilt auch bei betrügerischem Veranstalter


    LUXEMBURG (dpa-AFX) - Eine Versicherung gegen die Zahlungsunfähigkeit eines Reiseveranstalters schützt Urlauber auch dann, wenn das Unternehmen absichtlich betrügt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Donnerstag in Luxemburg, der sogenannte Sicherungsschein gelte unabhängig von den Ursachen der Zahlungsunfähigkeit. In dem Urteil ging es um einen Hamburger, der eine Pauschalreise gebucht hatte und auf seinen Kosten sitzenblieb, als der Veranstalter vor Reisebeginn zahlungsunfähig wurde. Die Versicherung hatte argumentiert, dass sie nicht zahlen müsse, weil es sich um die Firma eines Betrügers handelte, der die Einnahmen "zweckentfremdet" hatte./eb/DP/wiz

 

Kommentare zu diesem Artikel

Geben Sie jetzt einen Kommentar zu diesem Artikel ab.
 Kommentar hinzufügen 

ANZEIGE

ANZEIGE

Was halten Sie von nutzergenerierten Chartanalysen auf finanzen.net?
Ich würde liebend gerne mein Wissen über Chartanalyse dem Publikum von finanzen.net zur Verfügung stellen.
Ich kenne mich bei Chartanalyse nicht so gut aus, halte nutzergenerierte Chartanalysen aber für einen echten Mehrwert.
Ich halte nichts von den Methoden der Chartanalyse und habe deshalb auch kein Interesse an nutzergenerierten Analysen.
 Abstimmen