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19.08.2011 10:02

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FACEBOOK VOR GERICHT

Die spektakulärsten Facebook-Prozesse

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Facebook hat in den letzten Jahren aus verschiedensten Gründen die Gerichte bemüht - als Kläger und Beklagter. Die spektakulärsten Verhandlungen:

Facebook und Diebstahl geistigen Eigentums

2004: Winklevoss & Winklevoss vs. Mark Zuckerberg

Die Harvard-Studenten Tyler und Cameron Winklevoss haben die Idee zu einem Online-Netzwerk mit dem Namen „ConnectU“. Gemeinsam mit Divy Narendra beauftragen sie ihren Kommilitonen Mark Zuckerberg mit der technischen Umsetzung. Dieser programmiert allerdings den Angaben zufolge an seinem eigenen Netzwerk „Facebook“ – die Winklevoss-Brüder beschuldigen Zuckerberg des Ideenklaus und verklagen ihren ehemaligen Studienkollegen.
2008 kommt es zu einem Vergleich – Tyler und Cameron Winklevoss erhalten 65 Millionen Dollar. 20 Millionen Dollar in bar, den Rest in Aktien.
Später werfen sie Zuckerberg vor, sie über den wahren Wert von Facebook getäuscht zu haben und wollen den Vergleich rückgängig machen.

Urteil: Ein Berufungsgericht lehnt diesen Antrag im April 2011 ab - die Kläger geben auf und wollen den Fall nicht vor den Supreme Court bringen.

April 2011: Paul D. Ceglia vs. Mark Zuckerberg

Ein weiterer Streit um die Urheberschaft für Facebook wird von Paul Ceglia angezettelt. Der US-Geschäftsmann erhebt Anspruch auf einen Großteil des Unternehmens. Er begründet seinen Anspruch auf einen Vertrag, den er mit Mark Zuckerberg abgeschlossen haben will.
Ceglias Angaben zufolge sollen er und Zuckerberg 2004 vertraglich eine jeweils 50-prozentige Beteiligung an einem Projekt mit dem Namen "The Face Book" vereinbart haben. Zuckerberg sollte demzufolge für einen Betrag von 1.000 Dollar eine Internet-Seite mit dem Namen "The Face Book" oder "The Page Book" programmieren. Verschiedene E-Mails zwischen Ceglia und Zuckerberg sollen die Ansprüche des Klägers stützen.

Ceglia überarbeitete seine Klage, nachdem ein Gericht seine ursprüngliche Forderung (50 % von Facebook sowie weitere 1% am Unternehmen für jeden Tag, den die Ursprungswebsite verzögert an den Start ging) abgewiesen hatte. In einem zweiten Anlauf im Jahr 2011 wollte er Schriftstücke - unter anderem den Vertrag zwischen ihm und Zuckerberg - vorlegen, mit denen er seinen Anspruch auf die Hälfte es mittlerweile milliardenschweren Netzwerks untermauern will. Facebook und Mark Zuckerberg hatte die Klage als haltlos und die angeblichen Dokumente als Fälschungen bezeichnet.
Zwei renommierte Anwaltskanzleien, die Ceglia vertreten hatten, legten im Juni 2011 ihr Mandat nieder. Zudem leidet die Glaubwürdigkeit Ceglias unter der Tatsache, dass es Zweifel an der Echtheit des Vertragsdokuments zwischen ihm und Zuckerberg gibt. Darüber hinaus wurde Ceglia bereits wegen Betrugs verurteilt – als Besitzer einer Holzpellets-Firma soll er Kunden um 200.000 US-Dollar geprellt haben.

Update Januar 2012
Ceglia hat einen neuen Rechtsbeistand für sich gewinnen können - die US-Kanzlei Milberg LLP. Zudem legte er das Gutachten eines neuen Sachverständigen vor um zu entkräften, dass die von ihm vorgelegten Beweise Fälschungen sind.

Update März 2012
Facebook beantragt, die Klage von Ceglia abzuweisen und legt eine Reihe von Beweisen vor, die den Kläger als Lügner überführen sollen. Sowohl die als Beweise vorgelegten E-Mails als auch der Vertrag sollen gefälscht worden sein. Ceglia habe Zuckerberg damals als Programmierer für seine geplante Firma StreetFax engagiert. StreetFax sollte eine Website mit Fotos von Straßenkreuzungen für Versicherungen werden. Laut Facebook sei es nie um etwas anderes gegangen, was durch einen Vertrag auf Ceglias Computer, bei dem es um die StreetFax-Arbeiten ging, bewiesen werden soll.

Update Mai 2012
Ceglia ist vom zuständigen Bezirksgericht in Buffalo (New York) dazu verurteilt worden, nochmals 16.851 Dollar an Facebooks Anwälte zu zahlen. Mitte Februar hatte Richter Leslie G. Foschio ihm bereits auferlegt, Facebook Kosten für den Rechtsbeistand in Höhe von 75.766,70 Dollar zu erstatten. Hinzu kommt eine Geldstrafe von 5000 Dollar, weil Ceglia entgegen der Anweisung des Gerichts angebliche Beweis-E-Mails nicht herausrücken wollte.

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