Finanzsenator Tschentscher hält an Kopper fest
Landespolitiker von FDP und Grünen aus Schleswig-Holstein und Hamburg hatten Kopper wegen des zwei Jahre alten Aufhebungsvertrages kritisiert. Demnach muss Nonnenmacher Tantiemen und Abfindungen von rund vier Millionen Euro nicht zurückzahlen, wenn innerhalb von zwei Jahren keine neuen belastenden Umstände gegen ihn bekanntwerden. Diese Frist läuft im Dezember ab. Nonnenmacher dürfte auch dann das Geld behalten, wenn er wegen Untreue oder Bilanzfälschung verurteilt werden sollte.
Tschentscher hält in diesem Fall Schadenersatzforderungen für möglich. "Wenn es wirklich zu einer Verurteilung kommt, dann sind von Nonnenmacher vielleicht die vier Millionen Euro nicht zurückzufordern, weil der Vertrag nun mal so ist, wie er ist, und wir ihn nicht auflösen können. Aber es könnte sehr wohl sein, dass Schadenersatzforderungen für einen Schaden von 150 Millionen Euro dann gegen Herrn Nonnenmacher und die anderen Vorstandsmitglieder geltend gemacht werden können."/chh/DP/he







