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15.02.2012 18:06

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GESAMT-ROUNDUP: Zeitarbeit - Gerichte entscheiden für Lufthansa und BMW

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    LEIPZIG (dpa-AFX) - BMW und Lufthansa (Deutsche Lufthansa) haben im Streit um den Einsatz von Leiharbeitern Etappensiege errungen. Die Arbeitsgerichte in Leipzig und Frankfurt am Main entschieden am Mittwoch gegen die Arbeitnehmervertreter. Die Lufthansa darf demnach 200 Stewardessen als Zeitarbeiterinnen rekrutieren. Bei BMW geht es um Leiharbeiter im Leipziger BMW-Werk.

 

    Die Leipziger Entscheidung gilt zunächst für 33 von insgesamt 1.100 Leiharbeitern bei dem Münchner Autobauer. Das Gericht ersetzte die vom Betriebsrat verweigerte Zustimmung. BMW habe nicht gegen Gesetze und Bestimmungen verstoßen, sagte der Vorsitzende Richter Uwe Heymann.

 

    Bis zum Juli verhandeln allerdings noch mehrere Kammern des Arbeitsgerichtes in zahlreichen Verfahren über die Beschäftigung von Leiharbeitern in der Leipziger Fabrik des Münchner Autobauers. Der Vorsitzende Richter betonte, andere Kammern des Gerichts könnten auch durchaus zu anderen Urteilen gelangen.

 

    Der Leipziger BMW-Betriebsrat sperrt sich gegen die Einstellung beziehungsweise Weiterbeschäftigung der Zeitarbeiter, obwohl er einräumt, die 1.100 Leute würden gebraucht. Die Arbeitnehmervertretung will aber den Anteil von unbefristet Festangestellten erhöhen. In der Fabrik arbeiten derzeit 2.800 Stammbeschäftigte.

 

    Die Lufthansa will ab Sommer Leih-Stewardessen auf Berlin-Flügen einsetzen. Im ersten Prozess gegen das Vorhaben kassierte der Personalrat am Mittwoch eine Niederlage. Der Streit vor Gericht geht aber weiter. Das Arbeitsgericht Frankfurt wies einen Antrag der Lufthansa-Personalvertretung auf eine einstweilige Verfügung ab. Mitbestimmungsrechte des Gremiums seien derzeit nicht verletzt, erklärte das Gericht.

 

    Die Personalvertretung wollte dem Unternehmen untersagen lassen, in den Kabinen seiner Jets schlechter bezahlte Servicekräfte von Fremdunternehmen einzusetzen. Das Arbeitnehmergremium will gegen die Entscheidung Beschwerde beim Landesarbeitsgericht einlegen.

 

    Mit Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens am 3. Juni weitet die Lufthansa ihr Angebot ab Berlin deutlich aus. Den dauerhaft geplanten Einsatz der mehr als 200 Leiharbeitskräfte begründet das Unternehmen mit Kostenvorteilen.

 

    Das Arbeitsgericht Leipzig traf keine grundsätzliche Entscheidung darüber, ob es eine zeitliche Befristung für den Einsatz von Leiharbeitern gibt und wie lang sie sein könnte. Darauf hatten beide Seiten gehofft.

 

    Im Frühjahr stehen Tarifverhandlungen für die Metallbranche an. Die IG Metall will neben einem deutlichen Lohnplus auch die Zeitarbeit zu einem Hauptthema in der Tarifauseinandersetzung machen. Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Leipzig bestätige die Position der IG Metall, dass die Bundesregierung umgehend für Klarheit beim Einsatz von Leiharbeit sorgen müsse, betonte IG Metall-Vize Detlef Wetzel. Die EU-Richtlinie zur Leiharbeit definiere den Einsatz mit dem Begriff der "vorübergehenden" Beschäftigung. "Hier brauchen wir konkrete Vorgaben des Gesetzgebers, wie beispielsweise die zeitliche und sachliche Befristung für den Einsatz von Leiharbeitern." Zudem würden mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten der Betriebsräte beim Einsatz von Leiharbeit gebraucht.

 

    Vor dem Hintergrund der anstehenden Tarifauseinandersetzungen hofft der Betriebsrat von BMW Leipzig noch auf eine einvernehmliche Lösung. "Das wird dann aber keine Leipziger Lösung mehr sein, sondern die BMW AG in Deutschland betreffen", sagte Betriebsratschef Jens Köhler./gik/DP/stb

 

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