KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die Aktionäre des Finanzdienstleisters
MLP haben nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe nur wenig Aussicht auf Schadenersatz wegen der Veröffentlichung fehlerhafter Unternehmenszahlen in den Jahren 1998 bis 2002. Zwar habe der Finanzdienstleister bei der Bilanzierung gegen gesetzliche Pflichten zur Bildung von Rückstellungen verstoßen, urteilte das OLG in einer am Montag veröffentlichten Musterentscheidung. Jedoch habe der damalige Vorstandsvorsitzende Bernhard Termühlen nicht vorsätzlich falsche Zahlen bekanntgegeben, so das Gericht (Az. 17 Kap 1/09).
Aktionäre der MLP AG machen in 32 Parallelverfahren Schadensersatzansprüche in Höhe von mehr als 30 Millionen Euro gegen die Gesellschaft geltend. Das OLG entschied nun in einem Musterverfahren. Der Musterkläger macht Ersatzansprüche wegen einer Verbreitung von fehlerhaften Kennzahlen geltend./jon/DP/stw