Von Kirsten Bienk
Dow Jones NEWSWIRES
FRANKFURT (Dow Jones)--Das Landgericht Frankfurt hat eine Klage des Verbands Sozialer Wettbewerb gegen die Deutsche Lufthansa wegen ihrer Großkundenverträge abgewiesen. Die Klägerin könne gegen dieses Urteil Berufung beim Oberlandesgericht einlegen, sagte Gerichtssprecher Arne Hasse Dow Jones Newswires auf Anfrage.
Der Verband hatte die Überprüfung von bestimmten Klauseln in den Lufthansa-Firmenverträgen angestrengt. Danach sollen Unternehmen, die Vereinbarungen mit Lufthansa schließen, auf Wunsch der Fluglinie offenlegen, welche Konditionen sie mit Mitbewerbern ausgehandelt haben.
Das Gericht beschäftigte sich bei seiner Urteilsfindung aber gar nicht mit der Rechtmäßigkeit der umstrittenen Klauseln. Die Ablehnung der Klage sei erfolgt, da der Verband im vorangegangenen Schriftverkehr zu erkennen gegeben habe, dass er dieses Verfahren gegenwärtig nicht weiter verfolgen wolle.
Der Verband Sozialer Wettbewerb zeigte sich überrascht von dem Urteil. Er kann die Entscheidung nicht nachvollziehen und geht von einem Missverständnis aus. Verbandsanwalt Manfred Burchert will sich aber erst im Detail äußern, wenn ihm die Urteilsbegründung vorliegt. Erst dann will er über sein weiteres Vorgehen entschieden.
Die schriftliche Fassung des Urteils will auch die Lufthansa abwarten, bevor sie zu der Entscheidung des Gerichts Stellung nimmt. Sprecher Boris Ogursky bekräftigte aber die Einschätzung der Airline, sich bei ihren Verträgen mit Firmenkunden an die Vorgaben des Gesetzes zu halten.
Unabhängig von dem Gerichtsverfahren beschäftigt sich auch das Bundeskartellamt mit dem kritisierten Auskunftsverlangen der Lufthansa. Es befragt gegenwärtig einige Großkunden nach ihren Erfahrungen, hat diese Untersuchung aber noch nicht abgeschlossen.
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February 08, 2012 06:39 ET (11:39 GMT)
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