FRANKFURT (Dow Jones)--Die deutsche Industrie, die für ihre Güterproduktion auf eigene Energieanlagen zurückgreift, wird möglicherweise zu einer Abnahme von Ökostrom und damit zu einer Einschränkung der Nutzung eigener Kapazitäten verpflichtet. Diese Vorgabe ist bislang nur für Energieversorger wie etwa Stadtwerke verbindlich. Diese müssen den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern RWE, E.ON, Vattenfall und EnBW den "Grünstrom" abnehmen, für den die Konzerne den Betreibern regenerativer Erzeugungsanlagen zuvor die so genannte Einspeisevergütung zahlen. Diese Summen legen die Stadtwerke ihrerseits wieder auf die deutschen Stromverbraucher um.
Nun plant das Bundesumweltministerium aber offenbar eine gleichmäßigere Verteilung dieser Kosten für erneuerbare Energien, indem neben den Privathaushalten auch die energieintensive Industrie, die Eigenerzeugung betreibt, in das System einbezogen wird. Das ist dem Paragraphen 41 des aktuellen Gesetzentwurfs für eine Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu entnehmen, der sich derzeit in der Ressortabstimmung zwischen dem Umwelt- und dem Wirtschaftsministerium befindet.
Würde die deutsche Industrie auf diesem Wege zu einer "Grünstrom"-Abnahme verpflichtet, könnte der Fall eintreten, dass der Betrieb eigener Anlagen eingeschränkt werden müsste. Auch auf den Contracting-Sektor und private industrielle Kraftwerksprojekte könnte die geplante Regelung Auswirkungen haben. Deren Betrieb würde sich dann als weniger lukrativ erweisen.
-Von Uwe Paschert,
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