HUGIN NEWS/F.A.Z. - Der Fall Sarrazin: Die Initiative hätte vom Bundesrat ausgehen müssen
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Wulff und Merkel befangen? Der Staatsrechtslehrer Schoch in der F.A.Z zu einem zweifelhaften Verfahren
Der renommierte Freiburger Staatsrechtslehrer Friedrich Schoch hat Bedenken gegen das Verfahren der Abberufung Thilo Sarrazins. Es sei "nicht erkennbar", woraus sich das Recht des Vorstands der Bundesbank zur Entlassung seines Mitglieds Sarrazin ergeben solle, schreibt Schoch in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (Donnerstagsausgabe). Konsequenterweise müsse das "Initiativrecht" zur Abberufung bei dem Staatsorgan liegen, das Sarrazin einst vorgeschlagen hatte: dem Bundesrat. "Ein Abberufungsvorschlag des Bundesrates bedürfte des Einvernehmens der Bundesregierung, der Vorstand der Bundesbank wäre anzuhören." Dass der Bundespräsident die Bundesregierung eingeschaltet und um eine Stellungnahme gebeten habe, mache das Verfahren "in einem weiteren Punkt angreifbar", schreibt Schoch in der F.A.Z. Zudem müssten in dem Verfahren rechtsstaatliche Mindeststandards gewahrt werden. Dazu zähle die "Unbefangenheit" der zur Entscheidung berufenen Personen, zu vermeiden sei schon der "böse Schein". "In dieser Hinsicht steht der Bundespräsident nicht zu Unrecht in der Kritik". Auch die Bundeskanzlerin und weitere Mitglieder der Regierung hätten "Vorfestlegungen" erkennen lassen, die Zweifel daran begründeten, ob ein Einvernehmen der Bundesregierung zu der Abberufung Sarrazins "wirklich rechtlich begründet und nicht eher politisch motiviert ist". Bei der Entscheidung über die Abberufung ist demnach zudem die "Rücksichtnahme auf das berufliche Fortkommen bestimmter Mitglieder des Vorstands der Bank keine rechtliche tragfähige Erwägung".
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September 09, 2010 05:47 ET (09:47 GMT)- - 05 47 AM EDT 09-09-10


