DÜSSELDORF (Dow Jones)--Der Konsumgüterhersteller Henkel will sich gegen die Entscheidung der französischen Kartellbehörde gerichtlich zur Wehr setzen. Das Unternehmen sei weder mit dem Bußgeld noch mit der rechtlichen Bewertung einverstanden, teilte Henkel am Donnerstag mit. Die französische Kartellbehörde hat mehrere internationale Waschmittelhersteller aufgrund von Verstößen in Frankreich in einem Zeitraum von 1997 bis 2004 mit Bußgeldern von insgesamt rund 361 Mio EUR belegt.
Henkel soll davon rund 92 Mio EUR zahlen. Die Prognose für das Geschäftsjahr 2011 oder die Finanzziele 2012 sind den Düsseldorfern zufolge dadurch nicht gefährdet.
Das Unternehmen sah seine Kooperation mit den Behörden nicht gewürdigt: Henkel habe nach der Aufdeckung der Verstöße 2008 die Behörden umgehend informiert und wesentliche Informationen geliefert, die dazu beigetragen hätten, den Fall in Frankreich nachzuweisen. Zudem habe der Konzern als erstes Unternehmen die europäische Dimension offengelegt. Nach Meinung von Henkel hätte damit die Kronzeugenregelung greifen müssen.
Zudem vertrat Henkel die Auffassung, dass der Fall in Frankreich bereits durch eine Entscheidung der EU vom April diesen Jahres abgedeckt ist. Diese hatte dem Unternehmen Bußgeldfreiheit gewährt. Die Europäische Kommission verfolgte damals Kartellverstöße bei Vollwaschmitteln in verschiedenen westeuropäischen Ländern einschließlich Frankreich, überließ es jedoch der französischen Kartellbehörde bestimmte, in Frankreich umgesetzte wettbewerbswidrige Praktiken ihrerseits zu ahnden.
Neben Henkel bestrafte die französische Kartellbehörde den US-Konzern Procter & Gamble, der mit 234 Mio EUR den Löwenanteil der Geldbuße tragen muss, sowie Colgate Palmolive mit rund 35 Mio EUR. Unilever kam dank der Kronzeugenregelung ohne Strafe davon.
-von Natali Schwab,
Dow Jones Newswires, +49 69 29725119,
natali.schwab@dowjones.com
DJG/nas/bam
-0-
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
December 08, 2011 05:21 ET (10:21 GMT)
Copyright (c) 2011 Dow Jones & Company, Inc.- - 05 21 AM EST 12-08-11