Heidelberg (aktiencheck.de AG) - Die IFM Immobilien AG wird nun doch nicht wie angekündigt eine Wandelanleihe begeben. Dies gab das Unternehmen am Freitag in einer Ad-hoc-Mitteilung bekannt.
Demnach hat sich der Vorstand der IFM Immobilien in Abstimmung mit den begleitenden Banken entschieden, das Bezugsangebot und die Privatplatzierung der Wandelschuldverschreibung zu beenden und die Wandelschuldverschreibung nicht zu begeben. Begründet wurde dies mit den aktuellen Marktverhältnissen. Die Beendigung der Transaktion führt zum Erlöschen bereits ausgeübter Bezugsrechte. Die Zeichnungsaufträge der Bezugsberechtigten werden über die Depotbanken rückabgewickelt. Der auf ausgeübte Bezugsrechte gezahlte Bezugspreis wird zurückerstattet, ohne dass eine weitere Veranlassung erforderlich ist.
IFM Immobilien hatte seine Aktionäre ursprünglich aufgerufen, Bezugsrechte für die Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von bis zu 18 Mio. Euro mit Fälligkeit im Jahr 2017 und einem Zinssatz von jährlich 6,50 Prozent zu einem Bezugspreis von 11,00 Euro je Teilschuldverschreibung in der Zeit vom 5. August 2011 bis 18. August 2011 auszuüben. (19.08.2011/ac/n/nw)