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10.08.2012 20:27

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Illegale Downloads: Musikindustrie siegt vor Gericht

Deutsche Telekom zu myNews hinzufügen Was ist das?


   Von Christian Grimm

   Die Musikindustrie hat im Kampf um das Urheberrecht im Internet einen Erfolg erzielt. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Internetprovider wie die Deutsche Telekom oder Vodafone IP-Adressen von Nutzern herausgeben müssen, wenn diese Stücke zum illegalen Download in Online-Tauschbörsen gestellt haben. Das Urteil erging bereits Mitte April, wurde aber erst jetzt veröffentlicht. "Das ist ein sehr wichtiges Signal", sagte Florian Drücke, Geschäftsführer des Bundesverbands Musikindustrie. "Mit dem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof dem bislang inakzeptablen Zustand der Verkürzung von Rechten der Kreativen und ihrer Partner Einhalt geboten."

   Im konkreten Fall hatte die Vertriebsfirma von Xavier Naidoo gegen die Deutsche Telekom geklagt. Ein von der Vertriebsfirma beauftragter Dienstleister hatte User ausfindig gemacht, die das Lied "Bitte hör nicht auf zu träumen" auf Tauschbörsen zum illegalen Herunterladen gestellt hatten.

   Es stammt vom Naidoo-Album mit dem für die Musikbranche so symbolischen Titel "Alles kann nur besser werden". Die IP-Adressen der Nutzer hatten ihnen die Deutschen Telekom als Provider zugewiesen. Nur die Provider wissen, wer sich dahinter verbirgt. Die Plattenfirma verlangte nun Namen und Anschrift der User, um gegen sie juristisch vorzugehen. Bei der Telekom wird das Urteil noch geprüft, erklärte ein Sprecher.

   "Das ist schon ein Grundsatzurteil zum Urheberrecht im Internet. Denn bisher war die Frage, ob der Datenschutz der Nutzer nicht vorgeht und die Provider die Weitergabe der Daten zurückweisen können, noch nicht höchstrichterlich geklärt", sagte Urheberrechtsexperte Christian Czychowski. Czychowski ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht bei der Kanzlei Boehmert & Boehmert.

   Aus seiner Sicht haben die Richter noch in einem zweiten, höchst strittigen Punkt zu Gunsten der Musikindustrie entscheiden. "Bisher war immer unklar, ob nur bei gewerbsmäßigem Hochladen von Filmen oder Musikalben auf Tauschbörsen ein Auskunftsrecht auf die Nutzerdaten besteht oder auch das Hochladen eines einzelnen Liedes ausreichen kann", erklärt Czychowski. Die Meinung der unteren Instanzen sei in dieser Frage sehr widersprüchlich gewesen. "Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass auch kleine Verstöße gegen das Urheberrecht die Provider dazu zwingen, die Nutzerdaten herauszugeben."

   Von der Piratenpartei, die das klassische Urheberrecht im Internet ablehnt, kommt heftige Kritik am Richterspruch. "Dieses Urteil öffnet Tür und Tor für eine neue Welle von Abmahnverfahren, die sich nach dieser höchstrichterlichen Seligsprechung über die deutschen Internetnutzer ergießen wird", schäumt der Partei-Beauftrage für das Urheberrecht, Bruno Kramm. Das Urteil stelle ein bisher nicht gekanntes Ausmaß an Rücksichtslosigkeit dar.

   Kontakt zum Autor: christian.grimm@dowjones.com

   DJG/chg

   (END) Dow Jones Newswires

   August 10, 2012 12:50 ET (16:50 GMT)

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