KÖLN (dpa-AFX) - Die
Deutsche Telekom darf den Zugang zu Wett-Anbietern im Internet ermöglichen, auch wenn diese illegal sind. Dies hat ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom Donnerstag ergeben. Kern des Streits war eine Anordnung der Bezirksregierung Düsseldorf an die Telekom, den Internetzugang zu zwei Anbietern von Sportwetten zu sperren. Die unerlaubten Webseiten bieten aus dem Ausland Online-Wetten auch in Deutschland an. Die Telekom hatte sich gegen das Verbot der Bezirksregierung gewehrt - mit Erfolg, wie die Kölner Richter nun urteilten.
Dem Tenor dieser Entscheidung war im Dezember ein gleiches Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vorausgegangen. Die Richter hatten eine ähnliche Anordnung gegen den Telefonanbieter Vodafone für rechtswidrig erklärt. "Vodafone und die Telekom sind für die Inhalte der Webseiten nicht verantwortlich", sagte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Düsseldorf am Donnerstag. "Sie sind nur Diensteanbieterinnen, die Inhalte nicht auswählen." Die Entscheidung entfalte auch Präzedenzwirkung für weitere Anordnungen dieser Art, hieß es. "Grundsätzlich müsste das in gleich gelagerten Fällen ähnlich sein." Die Bezirksregierung kann in beiden Fällen Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen./jot/DP/fn