Haucap: "Regulierung bei Post und Bahn zu lax"
Euro am Sonntag: Herr Professor Haucap, Wirtschaftsminister Rainer Brüderle will das Wettbewerbsrecht überarbeiten. Künftig sollen Unternehmen als Ultima Ratio auch dann zerschlagen werden können, wenn sie eine marktbeherrschende Stellung haben, selbst, wenn sie diese gar nicht missbrauchen. Brauchen wir eine solche Lösung überhaupt?
Haucap: Die Monopolkommission ist gerade dabei, ein Sondergutachten zu dieser Frage zu erstellen. Allerdings hat die Monopolkommission schon vor über 30 Jahren gefordert, eine gesetzliche Möglichkeit zu schaffen, Unternehmen im Falle eines Missbrauchs als Ultima Ratio auch entflechten zu können. Und auch wenn kein Missbrauch gerichtsfest nachgewiesen werden kann, können aus ökonomischer Sicht gravierende Ineffizienzen aufgrund mangelnden Wettbewerbs bestehen. Ob uns die Möglichkeit einer Entflechtung weiter hilft, wird momentan noch von uns analysiert. Klar ist, dass in einem solchen Fall hohe Anforderungen zu stellen sind, bevor es zu einer eigentumsrechtlichen Entflechtung kommen darf.
Aber was ist falsch daran, dass jemand mit einer Innovation oder harter Arbeit eine marktbeherrschende Stellung erreicht hat?
Daran ist gar nichts falsch. Die Aussicht auf Monopolrenten ist ja eine Triebfeder des dynamischen Wettbewerbs. Problematisch ist jedoch, wenn sich ein Monopol auf Dauer verfestigt. Es ist jedoch vollkommen richtig, dass es anders zu bewerten sein wird, ob ein Monopol durch überragende Innovationsleistungen erreicht worden ist oder durch staatliche Schutzmaßnahmen wie z.B. bei Bahn und Post.
Ist es aus Ihrer Sicht richtig, dass jemand bestraft wird, ohne dass er den Wettbewerb überhaupt behindert hat?
Auch hier muss natürlich sehr gut abgewogen werden. Es ist aber nicht immer ganz einfach, einen Missbrauch konkret nachzuweisen. In Netzindustrien wie z.B. der Bahn ist z.B. eine nicht-preisliche Diskriminierung nur schwer gerichtsfest nachzuweisen. Auch ineffizientes Investitionsverhalten kann in der Realität kaum als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung interpretiert werden. Nichtsdestotrotz können solche Marktstrukturen Ineffizienzen hervorrufen. Allerdings sind die negativen Anreizwirkungen einer Entflechtung auch zu beachten.
Wird Wettbewerb durch Entflechtung auf Verdacht wirklich besser?
Das lässt sich so pauschal nicht sagen. Eine Entflechtung auf Verdacht wird es auch nicht geben, die Hürden, die es zu überspringen gilt, bevor es zu einer Entflechtung kommen kann, werden doch recht hoch sein.
Das Gesetz zielt offenbar auf Versorger sowie die Bahn oder die Post ab. Käme man da nicht auch mit den bestehenden Regelungen voran? Wie bzw. weshalb nicht?
Bei der Bahn fordert die Monopolkommission schon lange die strikte Trennung von Infrastruktur und Verkehrsbetrieben – die Diskriminierungsanreize sind anders einfach nicht in den Griff zu bekommen. Im Energiebereich gilt es die Sektoruntersuchung des Bundeskartellamtes abzuwarten. Bei der Post ist aus meiner Sicht keine Entflechtung notwendig – die Wettbewerbsproblem resultieren hier primär aus dem überhöhten Mindestlohn und der Mehrwertsteuerbefreiung für die Deutsche Post AG.
Führende Juristen haben mit Blick auf die geplante Novelle zudem verfassungsrechtliche Bedenken. Teilen Sie diese Einschätzung?
Ich bin kein Jurist, das vermag ich nicht zu beurteilen.
Sind Post, Bahn oder Versorger nicht jetzt schon ausreichend reguliert?
Bei Post und Bahn gibt es dringenden Verbesserungsbedarf, die Regulierung ist hier viel zu lax. Bei den Energienetzen sind wir schon weit gekommen, wenn auch noch diverse Verbesserungsmöglichkeiten bestehen. Hier ist es jedoch sehr sinnvoll, eine Marktüberwachungsstelle für den Energiehandel an der Börse einzurichten, so wie es im Koalitionsvertrag auch vorgesehen ist.
In welcher Branche müsste man den Wettbewerb aus Ihrer Sicht am ehesten auf die Sprünge helfen?
Da gibt es eine ganze Reihe von Branchen, aber das hat meist wenig mit einer Entflechtung zu tun. Zu nennen wäre das Gesundheitswesen und als Beispiele hier die Apotheken und die Krankenkassen, die Post, die Bahn und der Linienbusverkehr, und in der Energiewirtschaft besonders der Gasbereich.
Wie beurteilen Sie die Notwendigkeit, mit Blick auf die jüngste Finanzkrise möglicherweise auch die Banken zu zerschlagen?
Das ist eine schwierige Frage, die nicht leicht zu beantworten ist. Klar ist aber, dass das Kartellrecht hier das falsche Instrument ist. Es geht hier nicht um Wettbewerbsdefizite, sondern vor allem um Informationsprobleme und Risikoverhalten. Das ist eine ganz andere Problematik als bei Monopolen.
Nach den Überlegungen soll das Kartellamt künftig entscheiden, welcher Eingriff langfristig zu wesentlichem Wettbewerb verhilft. Hat das Kartellamt überhaupt diesen Marktüberblick?
Das Bundeskartellamt gewinnt durch Sektoruntersuchungen einen sehr tiefen Einblick in die Industrien und durch die Fusionskontrolle und dort verhängte Auflagen auch Erfahrung mit dem Zusammenhang zwischen Marktstruktur und Wettbewerb. Es ist sicher die Institution, die dies am besten beurteilen kann.




