von Wolfgang Ehrensberger, Euro am Sonntag
Unmittelbar vor Auslaufen der Verträge zwischen dem Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland (KDG) und den öffentlich-rechtlichen Sendern zum 31. Dezember zeichnet sich kein Ende des Streits um die sogenannten Einspeisegebühren ab. ARD und ZDF wollen diese Gebühren für die Einspeisung ihrer Programme ab 1. Januar nicht mehr an KDG zahlen.
„Entgeltpflicht besteht“
In den Streit hat sich jetzt die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) zu Wort gemeldet. „Grundsätzlich gehen die Medienanstalten von der Entgeltpflichtigkeit der Einspeisung aus“, sagte DLM-Vorsitzender Thomas Fuchs zu €uro am Sonntag.
„Deshalb fordern wir die Beteiligten auf, sich zu einigen. Wir bedauern die Entwicklung, weil Nachteile für die Zuschauer nicht auszuschließen sind, falls sich öffentlich-rechtliche Sender und Kabelnetzbetreiber nicht grundsätzlich einigen.“ Die 14 Landesmedienanstalten sind die Aufsichts- und Zulassungsbehörden für die privaten Radio- und Fernsehprogramme in Deutschland sowie zuständig für die Plattformregulierung und damit für die Belegung von Kabelnetzen.
Eine KDG-Sprecherin bekräftigte am Freitag, dass der größte deutsche Kabelnetzbetreiber bei Ausbleiben der Zahlungen „das Leistungsspektrum überprüfen“ wolle — im Klartext, dass einzelne Programme der Sender nicht mehr ins KDG-Kabelnetz eingespeist werden könnten. Branchenkreise gehen davon aus, dass sich das insbesondere auf dritte ARD-Programme bezieht, die in anderen Bundesländern gesendet werden, also etwa das Programm des BR in Nordrhein-Westfalen.
Unklar ist, auf welcher rechtlichen Grundlage die Geschäftsbeziehung zwischen den Kontrahenten ab dem 1. Januar überhaupt weiterlaufen soll. Die DLM weist darauf hin, dass laut Rundfunkstaatsvertrag neue Verträge geschlossen werden müssen. „Wenn eine Einigung nicht zustande kommt und die Kabelunternehmen die Einspeisepraxis ändern, sehen sich die Medienanstalten in einer Schlichterrolle“, sagte Fuchs. ARD und ZDF hatten die Verträge bereits im Sommer zum 31. Dezember gekündigt. Konkret geht es um Zahlungen von 60 Millionen Euro jährlich an die Kabelnetzbetreiber, davon 27 Millionen an die KDG. Die Öffentlich-Rechtlichen sind der Ansicht, die Gebühren seien ein Relikt aus der Aufbauzeit der Kabelnetze. KDG wiederum sieht in der Bereitstellung des Kabelnetzes eine bezahlpflichtige Dienstleistung.
Richter: „Keine Bezahlpflicht“
KDG hat ARD und ZDF deshalb mit einer regelrechten Klagewelle überzogen. In einer ersten Anhörung gegen den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) am Berliner Landgericht bezweifelte der Richter, dass die Öffentlich-Rechtlichen künftig für die Verbreitung ihrer Programme zahlen müssen. Der Richter war der Ansicht, dass KDG mit der Verbreitung des Signals einer Verpflichtung nachkomme, dass aber keine Bezahlpflicht bestehe.