Hannover (ots) -
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(AWD) Im Gegensatz zu anderen Versicherungsarten, die unterjährige
Laufzeiten oder Fälligkeiten haben, sind Kfz-Policen auf das
Kalenderjahr mit einem Monat Kündigungsfrist auf Jahresende
ausgelegt. Daher gilt der 30. November als großer Stichtag für
Autofahrer. Denn zu diesem Termin muss die Kündigung beim bisherigen
Anbieter vorliegen, um zu Beginn des neuen Jahres von einer
günstigeren Autoversicherung profitieren zu können. "So lautet es
immer pünktlich im Herbst: ...und jährlich grüßt der Preiskampf.
Versicherer werben um die Gunst der mobilen Bundesbürger. Die sind
zunehmend bereit, Leistungen und Kosten der bisherigen Police zu
prüfen und mit Angeboten der Wettbewerber zu vergleichen. Denn das
Einsparpotenzial in der Kfz-Versicherung ist häufig immens. Doch ganz
so einfach sind Preisvergleiche nicht. Denn es gibt mittlerweile sehr
viele Einflussfaktoren, die sich auf die Beitragshöhe der jeweiligen
Police positiv oder negativ auswirken", so AWD-Versicherungsexperte
Cord Buuck.
Zum Beispiel müssen junge Fahrer in der Regel einen
Beitragsaufschlag akzeptieren, da sie statistisch betrachtet einer
höheren Unfallgefahr unterliegen, die der mangelnden Fahrpraxis
geschuldet ist. Doch im weit verzweigten System der Rabatte und
Zuschläge findet sich auch hier eine Rabattoption. So kann die
Mitversicherung beim Anbieter der Eltern eine bessere
Vertragseinstufung ermöglichen. Auch könnte ein Treuerabatt, falls
bereits andere Versicherungen beim Anbieter existieren, zur
Vergünstigung führen. Und für Führerscheinneulinge, die ihr erstes
Jahr im Modell des "begleiteten Fahrens" absolvierten, gibt es bei
diversen Gesellschaften einen Beitragsnachlass.
Originaltext: AWD Holding AG
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