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29.08.2012 11:28

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Auch Verbraucher haften mit für Risiken von Offshore-Windkraft


Das Bundeskabinett hat am Mittwoch Haftungsregeln für den Fall von Störungen bei der Netzanbindung von Offshore-Windparkanlagen auf hoher See beschlossen.

Danach wird die Haftung der Netzbetreiber für eventuell entgangene Einnahmen durch fehlende Netzanbindung und sonstige Schäden begrenzt. Nach einer jeweiligen Selbstbeteiligung der Windkraftbetreiber wie der Übertragungsnetzbetreiber können eventuelle Schäden im Rahmen einer Umlage auf die Verbraucherinnen und Verbraucher umgelegt werden.

   Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) und Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) bezeichneten die Regelung als "absoluten Durchbruch", der dazu beitragen werde, den bisherigen Investitionsstau aufzulösen. "Damit ist der Weg frei für Milliardeninvestitionen im Bereich der Offshore-Windindustrie, und es ein großer Erfolg auch für die Umsetzung der Energiewende", sagte Rösler. Mit der Regelung werde Planungssicherheit und Verlässlichkeit gewährleistet, sagte Altmaier. "Die heutige Regelung ist ein klares Signal, dass alle in der Bundesregierung den Erfolg der Energiewende wollen und den Ausbau der Offshore-Windenergie weiter vorantreiben wollen", sagte der Umweltminister.

   Altmaier wies darauf hin, dass die Regelung die Kosten begrenze, die maximal für den Verbraucher im Schadensfall entstehen könnten. "Wir haben gesagt: 0,25 Cent pro Kilowatt/Stunde ist der maximale Wert, der den Verbraucher belasten kann, deshalb gibt es hier eine Sicherheit nach oben", sagte der Minister. Zudem gehe die Regierung davon aus, dass es sich um ein Übergangsproblem handele. In Zukunft könne voraussichtlich vermieden werden, dass die Installation der Plattformen und der Netzausbau nicht zusammenfallen. "Ich gehe deshalb davon aus, dass in den nächsten Jahren die Bedeutung dieser Haftungsumlage ständig abnehmen wird, weil wir beim Netzausbau in geordnete Bahnen kommen", sagte Altmaier.

   Rösler betonte, es sei nicht das Ziel, die entstehende Kosten umzulegen, sondern solche Kosten von vorneherein zu vermeiden und Haftungsfälle erst gar nicht eintreten zu lassen. Dazu sei es sinnvoll, den Ausbau der Windparks und des jeweiligen Netzanschlusses miteinander abzustimmen. Rösler und Altmaier kündigten an, zu diesem Zweck einen Offshore-Masterplan auf den Weg zu bringen, der die Planung dazu in Übereinstimmung bringen soll. "Für diesen Masterplan war es zwingend notwendig, diese Haftungsregelung zu entscheiden", sagte der Wirtschaftsminister.

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