Gelsenkirchen (www.aktiencheck.de) - Die Masterflex AG gab am Montag bekannt, dass Vorstand und Aufsichtsrat auf Grundlage umfassender Vorprüfungen beschlossen haben, die Umgestaltung der Gesellschaft hin zu einer reinen Management- und Finanzholding voranzutreiben.
Wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht, soll als Ergebnis der Vorprüfungen das operative Geschäft der Gesellschaft am Standort Gelsenkirchen auf eine vollständige Tochtergesellschaft im Wege der umwandlungsrechtlichen Ausgliederung zur Aufnahme übertragen werden. Durch eine Ausgliederung kann ein Rechtsträger aus seinem Vermögen einen Teil oder mehrere Teile auf einen bestehenden Rechtsträger gegen Gewährung von Anteilen oder Mitgliedschaften übertragen. Gegenstand der Ausgliederung sollen alle operativen Aktivitäten der Masterflex AG sein, nicht aber die Aktiva und Passiva, die für die Funktion als konzernleitende Holding erforderlich sind. Eine Änderung des Vermögens der Masterflex Gruppe ist hiermit nicht verbunden, wohl aber eine Zuordnung der operativen Aktiva und Passiva auf eine bestehende vollständige Tochtergesellschaft.
Ziel der Ausgliederung sei es, die Steuerung der operativen Einheiten zu verbessen, dies vor allem auch mit Blick auf die zunehmende Internationalisierung der Aktivitäten der Masterflex-Gruppe im Hightech-Schlauch und -Verbindungsgeschäft. Ebenfalls als Ausdruck der Internationalisierung soll die Masterflex AG in die Rechtsform der SE (Societas Europaea) umgewandelt werden, hieß es.
Die Aktie von Masterflex verliert derzeit 4,26 Prozent auf 5,12 Euro. (26.03.2012/ac/n/nw)