Hannover (ots) -
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(AWD) Der Name ist Programm: Das Bürgerentlastungsgesetz sorgt ab
dem nächsten Jahr bei Millionen von Haushalten für eine finanzielle
Entlastung von etwa 9,3 Milliarden Euro laut dem Bundesministerium
der Finanzen. Beiträge zur Basis-Kranken- und
Pflegepflichtversicherung können künftig - und das ist neu - in
voller Höhe als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.
Dadurch reduziert sich das zu versteuernde Einkommen. Mit dem
Beschluss des Bürgerentlastungsgesetzes kam der Gesetzgeber der
Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts nach, die existenzsichernden
Vorsorgeaufwendungen zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung
komplett als Sonderausgaben einzustufen. Auch neu: Beiträge für
Kinder können von der Steuer abgesetzt werden, sofern sie bei den
Eltern mitversichert sind. "Diese Reform ist ein sinnvoller Schritt,
um den Bürgern etwas mehr finanziellen Spielraum zu ermöglichen, um
beispielsweise die eigene Altersvorsorge forcieren zu können", so
AWD-Finanzexperte Ronald Eger.
Um künftig die Aufwendungen zur Kranken- und
Pflege-Pflichtversicherung steuerlich geltend machen zu können,
müssen sie dem Leistungsniveau der gesetzlichen Kassen entsprechen.
Das bedeutet: Beiträge für Sonderleistungen wie Chefarztbehandlung,
Krankengeld oder Anspruch auf ein Einbettzimmer sind nicht abziehbare
Kosten. Vom Bürgerentlastungsgesetz profitieren besonders Menschen,
die hohe Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung zahlen.
Das ist sicherlich ein Großteil der Selbstständigen und Beamten sowie
Versicherte mit kinderreichen Familien. Das Gesetz unterscheidet im
Übrigen nicht zwischen gesetzlich und privat versicherten Personen.
Deshalb wird auch für viele Arbeitnehmer eine spürbare Steuersenkung
die Folge sein.
Originaltext: AWD Holding AG
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