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01.08.2008 08:53

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Monster Worldwide, Inc. gibt die Vergleichsbedingungen für die Wertpapier-Sammelklage und die vorläufige Genehmigung des Vergleichs in den Derivateverfahren bekannt

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Monster Worldwide, Inc. (NASDAQ: MNST) meldete heute die Unterzeichnung einer Absichtserklärung hinsichtlich eines Vergleichsantrags für die vor dem US-Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York anhängige Sammelklage im Zusammenhang mit den früheren Praktiken des Unternehmens bei der Zuteilung von Aktienoptionen. Die Absichtserklärung legt die Bedingungen fest, gemäß derer Monster Worldwide, die Vertreter der Sammelklage und die einzelnen Beklagten vorbehaltlich der Zustimmung des Gerichts beabsichtigen, die Wertpapiersammelklage beizulegen. Sie sieht vor, dass die Beklagten die in der Wertpapier-Sammelklage erhobenen Ansprüche mit einer Zahlung von 47,5 Mio. US-Dollar vollständig begleichen. Die für das Unternehmen anfallenden Kosten werden sich schätzungsweise auf ca. 25 Mio. US-Dollar belaufen (netto nach Versicherungsleistungen und Beiträgen von einem weiteren Beklagten). Die Parteien erwarten, in Kürze einen formellen Vergleichsvertrag abzuschließen und diesen dem Gericht zur Genehmigung vorzulegen. Sal Iannuzzi, Vorsitzender, Präsident und CEO von Monster Worldwide erklärte: "Dieser Vergleich ist eine positive Entwicklung für die Bemühungen des Unternehmens, eine Einigung in dem Sammelverfahren herbeizuführen und stellt einen bedeutenden Fortschritt zum Abschluss dieses Kapitels unserer Unternehmensgeschichte dar.” Monster Worldwide gab heute außerdem bekannt, dass der oberste Gerichtshof des US-Bundesstaats New York eine vorläufige Genehmigung für den Vergleich in den Verfahren im Zusammenhang mit Wertpapierderivaten ausgesprochen hat, die vor dem New Yorker Staatsgericht und dem US-Bundesgericht anhängig sind. Im Rahmen des Vergleichs wird das Unternehmen ca. 10 Mio. US-Dollar in bar von verschiedenen Einzelpersonen erhalten, die Stammaktien der Klasse B im Besitz von Andrew J. McKelvey werden in gewöhnliche Stammaktien umgewandelt, bestimmte im Umlauf befindliche Aktienoptionen und eingeschränkte Aktientitel werden annulliert und der Ausübungskurs bestimmter im Umlauf befindlicher Optionen wird erhöht. Eine abschließende Verhandlung zur Genehmigung des Vergleichs ist für den 2. Oktober 2008 angesetzt. Herr Iannuzzi fügte hinzu: "Das Unternehmen dankt seinem leitenden externen Rechtsanwalt Dechert LLP und Sullivan & Cromwell LLP, den Anwälten des Sonderkomitees, für ihre Bemühungen bei der Aushandlung der Vergleiche in der von den Aktionären angestrengten Wertpapiersammelklage bzw. in den Derivateverfahren.” Über Monster Worldwide Monster Worldwide, Inc. (NASDAQ: MNST), Muttergesellschaft der Monster®, seit mehr als einem Jahrzehnt das führende globale Online-Arbeitsvermittlungsangebot, regt Menschen in aller Welt zu Verwirklichung ihrer beruflichen Ziele an. Mit regionalen Standorten in den wichtigsten Märkten Nordamerikas, Europas und Asiens arbeitet Monster für alle durch die Vermittlung von Arbeitgebern und qualifizierten Stellensuchenden sämtlicher Ausbildungsprofile sowie durch seine personalisierte Karriereberatung für Kunden rund um den Globus. Über Online-Mediasites und -Dienstleistungen bietet Monster Anzeigenkunden ein immenses und klar definiertes Zielpublikum. Monster Worldwide ist Mitglied des S&P 500 Index und des Nasdaq 100. Um Näheres über die branchenführenden Produkte und Dienstleistungen von Monster zu erfahren, besuchen Sie www.monster.com. Besonderer Hinweis: Mit Ausnahme den auf Tatsachen beruhenden Angaben stellen die Aussagen der vorliegenden Presseinformation zukunftsbezogene Aussagen im Sinne von Section 27 A des Securities Act von 1933 sowie von Section 21E des Securities Exchange Act von 1934 dar. Solche zukunftsbezogenen Aussagen, einschließlich der Aussagen über den strategischen Kurs des Unternehmens, die geschäftlichen Perspektiven und künftigen Geschäftsergebnisse, beinhalten gewisse Risiken und Unwägbarkeiten. Bestimmte Faktoren und durch uns nicht kontrollierbare Einflüsse können dazu führen, dass tatsächliche Resultate erheblich von den zukunftsbezogenen Aussagen abweichen. Zu diesen Faktoren und Einflüssen gehören wirtschaftliche und sonstige Bedingungen unserer Märkte, Risiken im Zusammenhang mit Übernahmen und Transaktionen, Wettbewerb, Kosten der laufenden Untersuchung früherer Aktienoptionen und Kosten von Gerichtsverfahren, Kosten durch die Restrukturierungsmaßnahmen und die Sicherheitsverletzung sowie andere Faktoren, die in unseren 10-K-Berichten und sonstigen bei der Securities and Exchange Commission eingereichten Dokumenten genannt werden und auf welche die vorliegende Presseinformation Bezug nimmt. Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.

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