FRANKFURT (Dow Jones)--Moody's prüft nach Verabschiedung des deutschen Banken-Restrukturierungsgesetzes die Herabstufung der Bonität bei 246 nachrangigen Anleihen, die von 24 Banken in Deutschland ausgegeben wurden. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2011 in Kraft.
Mit dem Gesetz, das ein Insolvenzrecht für Banken beinhaltet, sinke die Wahrscheinlichkeit, dass nachrangige Anleihen von mit Schwierigkeiten kämpfenden Banken als systemrelevant angesehen werden und somit wie die ausgebende Bank vom Staat gerettet werden, begründete die Ratingagentur ihren Schritt. Moody's warnte, diese Kategorie von nachrangigen Anleihen ("Lower Tier 2") könne vor einer Herabstufung um mehrere Stufen stehen.
Für die vorrangigen Verbindlichkeiten der Banken sieht Moody's dagegen derzeit noch keine Gefahr. Diese würden wahrscheinlich im Falle von Problemen nicht an den Verlusten der Banken beteiligt, damit die derzeit noch fragilen Märkte nicht gefährdet werden.
Das neue Gesetz erlaube es, an Verlusten der Institute lediglich nachrangige Anleihen zu beteiligen und vorrangige Titel unangetastet zu lassen. Der Regulierer könne in einer Nachkrisenzeit von dieser Möglichkeit von Fall zu Fall Gebrauch machen, glaubt Moody's. Bei nachrangigen Verbindlichkeiten würde dies nach Einschätzung der Ratingagentur nicht zu Verwerfungen an den Finanzmärkten führen.
Anders wäre die Marktreaktion bei den vorrangigen unbesicherten Titeln zu erwarten, diese prüft Moody's deshalb derzeit noch nicht auf eine Herabstufung.
Webseite: www.moodys.com
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December 17, 2010 04:44 ET (09:44 GMT)
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