NYSE Euronext (NYX) verkündete heute Pläne zum Rückkauf eigener
Stammaktien im Wert von bis zu 100 Millionen US-Dollar im Ermessen des
Managements. Der Rückkauf erfolgt im offenen Markt, im Rahmen von privat
verhandelten Transaktionen oder auf andere Art und Weise, abhängig von
anwendbarem Recht in den USA und Europa, von Vorschriften und
Genehmigungen, strategischen Überlegungen, Marktbedingungen und anderen
Faktoren. In Zusammenhang mit diesen Plänen der NYSE Euronext kündigte
die Deutsche Börse ebenfalls einen Rückkaufplan von rund 100 Millionen
Euro an. NYSE Euronext und die Deutsche Börse haben vereinbart, ihre
jeweiligen Rückkaufprogramme zu koordinieren, um den Anteilsbesitz von
40% bzw. 60% der früheren Aktionäre von NYSE Euronext und der Deutschen
Börse bei der fusionierten Gesellschaft nach dem anstehenden
Unternehmenszusammenschluss beizubehalten.
Der Rückkaufplan von NYSE Euronext wird voraussichtlich nach der
Veröffentlichung der Ergebnisse des dritten Quartals 2011 am 3. November
2011 gestartet und im vierten Quartal 2011 abgeschlossen. Der Rückkauf
in Höhe von 100 Millionen US-Dollar erfolgt auf Basis einer Ermächtigung
des Vorstands für 1,0 Milliarde US-Dollar, die im März 2008 erteilt und
im vierten Quartal 2008 ausgesetzt wurde. Vor der Aussetzung des Planes
wurden insgesamt 350 Millionen US-Dollar der ermächtigten 1,0 Milliarde
US-Dollar ausgeschöpft.
"Aufgrund des derzeitigen Handelsniveaus glauben wir nicht, dass die
grundlegende Stärke unseres Geschäfts, unsere starke freie
Cashflow-Erzeugung und die bezwingende Besonderheit unserer anstehenden
Fusion mit der Deutschen Börse in unserem Aktienkurs richtig reflektiert
werden", kommentierte Michael S. Geltzeiler, Group Executive Vice
President und CFO, NYSE Euronext. "Angesichts unserer Konzentration auf
Shareholder Value starten wir also erneut ein limitiertes
Aktienrückkaufprogramm neben den bereits attraktiven Dividenden, die
unsere Investoren in Verbindung mit der Fusion aller Voraussicht nach
erhalten."
Rückkäufe erfolgen in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Regeln
10b-5 und 10b-18 sowie der Regulation M des Securities Exchange Act von
1934 in der neuesten Fassung und sämtlichen anderen anwendbaren Gesetzen
und Vorgaben, einschließlich der anwendbaren europäischen Gesetzgebung
und den Verordnungen der Autorité des Marchés Financiers.
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Über NYSE Euronext
Die NYSE Euronext (NYX) ist ein führender globaler Börsenbetreiber und
Anbieter innovativer Handelstechnologien. An den Börsen des Unternehmens
in Europa und in den USA werden Aktien, Futures, Optionen,
festverzinsliche Wertpapiere und börsennotierte Produkte gehandelt. Mit
ca. 8.000 notierten Emissionen (ohne europäische strukturierte Produkte)
repräsentieren die Aktienmärkte von NYSE Euronext – die New Yorker
Börse, NYSE Euronext, NYSE Amex, NYSE Alternext und NYSE Arca – ein
Drittel des weltweiten Aktienhandels. Kein anderer globaler
Börsenbetreiber verfügt über eine vergleichbare Liquidität. Außerdem
betreibt NYSE Euronext auch NYSE Liffe, eines der führenden
Derivatgeschäfte in Europa und gemessen am Handelswert das zweitgrößte
der Welt. Über NYSE Technologies liefert das Unternehmen umfassende
Handelstechnologie, Konnektivität sowie Produkte und Dienstleistungen zu
Marktdaten. NYSE Euronext ist ein Unternehmen des S&P 500-Index und der
einzige Börsenbetreiber unter den Fortune-500-Unternehmen. Weitere
Informationen finden Sie unter: http://www.nyx.com.
Safe-Harbor-Erklärung
Im Zusammenhang mit der geplanten Unternehmensfusion der NYSE Euronext
und der Deutsche Börse AG hat die neu gegründete Holdinggesellschaft
Alpha Beta Netherlands Holding N.V. ("Holding") eine
Registrierungserklärung ("Registration Statement") auf Form F-4 bei der
US-amerikanischen Securities and Exchange Commission ("SEC")
eingereicht, deren Wirksamkeit zum 3. Mai 2011 durch die SEC bestätigt
wurde. Die Registrierungserklärung umfasst (1) ein Proxy Statement der
NYSE Euronext, das bei der außerordentlichen Aktionärsversammlung am 7.
Juli 2011 für die Holding den Zweck eines Prospekts erfüllte, sowie (2)
einen Angebotsprospekt, der im Rahmen des Holding-Angebots zum Ankauf
von Aktien der Deutsche Börse AG im Besitz von US-Investoren diente. Die
Holding hat außerdem eine Angebotsunterlage bei der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") eingereicht, deren
Veröffentlichung von der BaFin gestattet wurde und die entsprechend den
Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ("WpÜG") am 4.
Mai 2011 veröffentlicht wurde.
Investoren und Inhabern von Wertpapieren wird nachdrücklich empfohlen,
das Proxy Statement/den Prospekt und die Angebotsunterlagen im
Zusammenhang mit der vorgeschlagenen Transaktion zum
Unternehmenszusammenschluss aufmerksam zu lesen, da diese Unterlagen
wichtige Informationen enthalten. Kostenlose Exemplare des Proxy
Statement/des Prospekts sowie sonstiger diesbezüglicher Unterlagen, die
von der NYSE Euronext und der Holding bei der SEC eingereicht wurden,
sind auf der Website der SEC unter www.sec.gov
erhältlich. Das Proxy Statement/der Prospekt sowie die übrigen
diesbezüglichen Unterlagen stehen ebenfalls kostenlos auf der NYSE
Euronext-Website unter www.nyse.com
zur Verfügung. Auf der Website der Holding unter www.global-exchange-operator.com
werden die aktuellen Angebotsunterlagen und weitere veröffentlichte
Informationen in Zusammenhang mit dem Aktientausch bereitgestellt.
Diese Pressemitteilung beinhaltet weder ein Kaufangebot noch die
Einholung eines Verkaufsangebots für Aktien der Holding, Deutsche Börse
AG oder NYSE Euronext. Die endgültigen Bedingungen und weiteren
Bestimmungen für das öffentliche Angebot werden in den
Angebotsunterlagen nach Erteilung der Genehmigung der Veröffentlichung
durch die BaFin mitgeteilt sowie in den Dokumenten, die bei der SEC
eingereicht wurden.
Wertpapiere werden ausschließlich mittels eines Prospekts angeboten, der
den Anforderungen von Section 10 des U.S. Securities Act von 1933, in
seiner geltenden Fassung, sowie anwendbaren europäischen Vorschriften
genügt. Das Umtauschangebot und die aktualisierte Angebotsunterlage
stellen keine Abgabe, Veröffentlichung oder öffentliche Bewerbung eines
Angebots gemäß den Gesetzen und Rechtsvorschriften anderer
Rechtsordnungen als denen Deutschlands, Großbritanniens und der
Vereinigten Staaten dar. Die maßgeblichen endgültigen Bedingungen der
angestrebten Transaktion zum Zusammenschluss von Unternehmen werden in
den Informationsdokumenten veröffentlicht, die Gegenstand der Prüfung
durch die zuständigen Europäischen Börsenaufsichtsbehörden sind.
Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, insbesondere für qualifizierte
institutionelle Investoren (tekikaku kikan toshika) im Sinne von Artikel
2 Abs. 3 (i) des japanischen Wertpapier- und Börsengesetzes (Financial
Instruments and Exchange Act, Gesetz Nr. 25 von 1948, in der jeweils
geltenden Fassung), wird das Umtauschangebot weder unmittelbar noch
mittelbar – auch nicht durch die Nutzung des Postwegs oder durch andere
Mittel oder Instrumente des inländischen oder internationalen
Geschäftsverkehrs (u.a. Übertragung per Telefax, Telefon oder Internet)
oder durch Einrichtungen einer Wertpapierbörse – in Japan unterbreitet.
Daher ist der Versand dieser Bekanntmachung oder jeglicher begleitender
Unterlagen auf dem Postweg oder deren anderweitige Verbreitung,
Weiterleitung, oder Übermittlung in, nach oder aus Japan unzulässig.
Die Aktien der Holding wurden nicht nach den jeweils anwendbaren
wertpapierrechtlichen Vorschriften Japans zugelassen. Eine solche
Zulassung ist auch nicht geplant. Somit dürfen die Aktien der Holding,
vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, insbesondere für qualifizierte
institutionelle Investoren (tekikaku kikan toshika) im Sinne von Artikel
2 Abs. 3 (i) des japanischen Wertpapier- und Börsengesetzes (Financial
Instruments and Exchange Act, Gesetz Nr. 25 von 1948, in der jeweils
geltenden Fassung), nicht in Japan zum Verkauf angeboten oder verkauft
oder Personen in Japan – auch nicht für deren Rechnung oder zu deren
Gunsten – zum Verkauf angeboten oder verkauft werden.
Zukunftsbezogene Aussagen
Dieses Dokument beinhaltet zukunftsbezogene Aussagen über NYSE Euronext,
die Deutsche Börse AG, die Holding, den fusionierten Konzern und andere
Personen. Dies könnte Aussagen über die beabsichtigte Fusion, die
Wahrscheinlichkeit ihres erfolgreichen Abschlusses und die Auswirkungen
einer solchen Transaktion auf die Geschäfte von NYSE Euronext und der
Deutschen Börse AG sowie andere Aussagen einschließen, die keine
historischen Fakten darstellen. Zukunftsbezogene Aussagen unterliegen
naturgemäß Risiken und Unwägbarkeiten, da sie sich auf Ereignisse
beziehen und von Umständen abhängen, die möglicherweise in der Zukunft
eintreten oder nicht eintreten. Zukunftsbezogene Aussagen sind keine
Garantien zukünftiger Leistung oder tatsächlicher Betriebsergebnisse,
finanzieller Gegebenheiten oder Liquidität, und die Entwicklung der
Branchen, in denen NYSE Euronext und die Deutsche Börse AG tätig sind,
könnte erheblich von den Darstellungen der hierin enthaltenen
zukunftsbezogenen Aussagen abweichen. Alle zukunftsbezogenen Aussagen
gelten nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments. Weder
NYSE Euronext, noch die Deutsche Börse AG oder die Holging verpflichten
sich zur öffentlichen Aktualisierung oder Revidierung zukunftsbezogener
Aussagen infolge neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder
sonstiger Gründe, insofern dies nicht gesetzlich erforderlich ist.
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