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27.10.2011 18:33

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NYSE Euronext verkündet Aktienrückkaufplan

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NYSE Euronext (NYX) verkündete heute Pläne zum Rückkauf eigener Stammaktien im Wert von bis zu 100 Millionen US-Dollar im Ermessen des Managements. Der Rückkauf erfolgt im offenen Markt, im Rahmen von privat verhandelten Transaktionen oder auf andere Art und Weise, abhängig von anwendbarem Recht in den USA und Europa, von Vorschriften und Genehmigungen, strategischen Überlegungen, Marktbedingungen und anderen Faktoren. In Zusammenhang mit diesen Plänen der NYSE Euronext kündigte die Deutsche Börse ebenfalls einen Rückkaufplan von rund 100 Millionen Euro an. NYSE Euronext und die Deutsche Börse haben vereinbart, ihre jeweiligen Rückkaufprogramme zu koordinieren, um den Anteilsbesitz von 40% bzw. 60% der früheren Aktionäre von NYSE Euronext und der Deutschen Börse bei der fusionierten Gesellschaft nach dem anstehenden Unternehmenszusammenschluss beizubehalten.

Der Rückkaufplan von NYSE Euronext wird voraussichtlich nach der Veröffentlichung der Ergebnisse des dritten Quartals 2011 am 3. November 2011 gestartet und im vierten Quartal 2011 abgeschlossen. Der Rückkauf in Höhe von 100 Millionen US-Dollar erfolgt auf Basis einer Ermächtigung des Vorstands für 1,0 Milliarde US-Dollar, die im März 2008 erteilt und im vierten Quartal 2008 ausgesetzt wurde. Vor der Aussetzung des Planes wurden insgesamt 350 Millionen US-Dollar der ermächtigten 1,0 Milliarde US-Dollar ausgeschöpft.

"Aufgrund des derzeitigen Handelsniveaus glauben wir nicht, dass die grundlegende Stärke unseres Geschäfts, unsere starke freie Cashflow-Erzeugung und die bezwingende Besonderheit unserer anstehenden Fusion mit der Deutschen Börse in unserem Aktienkurs richtig reflektiert werden", kommentierte Michael S. Geltzeiler, Group Executive Vice President und CFO, NYSE Euronext. "Angesichts unserer Konzentration auf Shareholder Value starten wir also erneut ein limitiertes Aktienrückkaufprogramm neben den bereits attraktiven Dividenden, die unsere Investoren in Verbindung mit der Fusion aller Voraussicht nach erhalten."

Rückkäufe erfolgen in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Regeln 10b-5 und 10b-18 sowie der Regulation M des Securities Exchange Act von 1934 in der neuesten Fassung und sämtlichen anderen anwendbaren Gesetzen und Vorgaben, einschließlich der anwendbaren europäischen Gesetzgebung und den Verordnungen der Autorité des Marchés Financiers.

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Über NYSE Euronext

Die NYSE Euronext (NYX) ist ein führender globaler Börsenbetreiber und Anbieter innovativer Handelstechnologien. An den Börsen des Unternehmens in Europa und in den USA werden Aktien, Futures, Optionen, festverzinsliche Wertpapiere und börsennotierte Produkte gehandelt. Mit ca. 8.000 notierten Emissionen (ohne europäische strukturierte Produkte) repräsentieren die Aktienmärkte von NYSE Euronext – die New Yorker Börse, NYSE Euronext, NYSE Amex, NYSE Alternext und NYSE Arca – ein Drittel des weltweiten Aktienhandels. Kein anderer globaler Börsenbetreiber verfügt über eine vergleichbare Liquidität. Außerdem betreibt NYSE Euronext auch NYSE Liffe, eines der führenden Derivatgeschäfte in Europa und gemessen am Handelswert das zweitgrößte der Welt. Über NYSE Technologies liefert das Unternehmen umfassende Handelstechnologie, Konnektivität sowie Produkte und Dienstleistungen zu Marktdaten. NYSE Euronext ist ein Unternehmen des S&P 500-Index und der einzige Börsenbetreiber unter den Fortune-500-Unternehmen. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.nyx.com.

Safe-Harbor-Erklärung

Im Zusammenhang mit der geplanten Unternehmensfusion der NYSE Euronext und der Deutsche Börse AG hat die neu gegründete Holdinggesellschaft Alpha Beta Netherlands Holding N.V. ("Holding") eine Registrierungserklärung ("Registration Statement") auf Form F-4 bei der US-amerikanischen Securities and Exchange Commission ("SEC") eingereicht, deren Wirksamkeit zum 3. Mai 2011 durch die SEC bestätigt wurde. Die Registrierungserklärung umfasst (1) ein Proxy Statement der NYSE Euronext, das bei der außerordentlichen Aktionärsversammlung am 7. Juli 2011 für die Holding den Zweck eines Prospekts erfüllte, sowie (2) einen Angebotsprospekt, der im Rahmen des Holding-Angebots zum Ankauf von Aktien der Deutsche Börse AG im Besitz von US-Investoren diente. Die Holding hat außerdem eine Angebotsunterlage bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") eingereicht, deren Veröffentlichung von der BaFin gestattet wurde und die entsprechend den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ("WpÜG") am 4. Mai 2011 veröffentlicht wurde.

Investoren und Inhabern von Wertpapieren wird nachdrücklich empfohlen, das Proxy Statement/den Prospekt und die Angebotsunterlagen im Zusammenhang mit der vorgeschlagenen Transaktion zum Unternehmenszusammenschluss aufmerksam zu lesen, da diese Unterlagen wichtige Informationen enthalten. Kostenlose Exemplare des Proxy Statement/des Prospekts sowie sonstiger diesbezüglicher Unterlagen, die von der NYSE Euronext und der Holding bei der SEC eingereicht wurden, sind auf der Website der SEC unter www.sec.gov erhältlich. Das Proxy Statement/der Prospekt sowie die übrigen diesbezüglichen Unterlagen stehen ebenfalls kostenlos auf der NYSE Euronext-Website unter www.nyse.com zur Verfügung. Auf der Website der Holding unter www.global-exchange-operator.com werden die aktuellen Angebotsunterlagen und weitere veröffentlichte Informationen in Zusammenhang mit dem Aktientausch bereitgestellt.

Diese Pressemitteilung beinhaltet weder ein Kaufangebot noch die Einholung eines Verkaufsangebots für Aktien der Holding, Deutsche Börse AG oder NYSE Euronext. Die endgültigen Bedingungen und weiteren Bestimmungen für das öffentliche Angebot werden in den Angebotsunterlagen nach Erteilung der Genehmigung der Veröffentlichung durch die BaFin mitgeteilt sowie in den Dokumenten, die bei der SEC eingereicht wurden.

Wertpapiere werden ausschließlich mittels eines Prospekts angeboten, der den Anforderungen von Section 10 des U.S. Securities Act von 1933, in seiner geltenden Fassung, sowie anwendbaren europäischen Vorschriften genügt. Das Umtauschangebot und die aktualisierte Angebotsunterlage stellen keine Abgabe, Veröffentlichung oder öffentliche Bewerbung eines Angebots gemäß den Gesetzen und Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen Deutschlands, Großbritanniens und der Vereinigten Staaten dar. Die maßgeblichen endgültigen Bedingungen der angestrebten Transaktion zum Zusammenschluss von Unternehmen werden in den Informationsdokumenten veröffentlicht, die Gegenstand der Prüfung durch die zuständigen Europäischen Börsenaufsichtsbehörden sind.

Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, insbesondere für qualifizierte institutionelle Investoren (tekikaku kikan toshika) im Sinne von Artikel 2 Abs. 3 (i) des japanischen Wertpapier- und Börsengesetzes (Financial Instruments and Exchange Act, Gesetz Nr. 25 von 1948, in der jeweils geltenden Fassung), wird das Umtauschangebot weder unmittelbar noch mittelbar – auch nicht durch die Nutzung des Postwegs oder durch andere Mittel oder Instrumente des inländischen oder internationalen Geschäftsverkehrs (u.a. Übertragung per Telefax, Telefon oder Internet) oder durch Einrichtungen einer Wertpapierbörse – in Japan unterbreitet. Daher ist der Versand dieser Bekanntmachung oder jeglicher begleitender Unterlagen auf dem Postweg oder deren anderweitige Verbreitung, Weiterleitung, oder Übermittlung in, nach oder aus Japan unzulässig.

Die Aktien der Holding wurden nicht nach den jeweils anwendbaren wertpapierrechtlichen Vorschriften Japans zugelassen. Eine solche Zulassung ist auch nicht geplant. Somit dürfen die Aktien der Holding, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, insbesondere für qualifizierte institutionelle Investoren (tekikaku kikan toshika) im Sinne von Artikel 2 Abs. 3 (i) des japanischen Wertpapier- und Börsengesetzes (Financial Instruments and Exchange Act, Gesetz Nr. 25 von 1948, in der jeweils geltenden Fassung), nicht in Japan zum Verkauf angeboten oder verkauft oder Personen in Japan – auch nicht für deren Rechnung oder zu deren Gunsten – zum Verkauf angeboten oder verkauft werden.

Zukunftsbezogene Aussagen

Dieses Dokument beinhaltet zukunftsbezogene Aussagen über NYSE Euronext, die Deutsche Börse AG, die Holding, den fusionierten Konzern und andere Personen. Dies könnte Aussagen über die beabsichtigte Fusion, die Wahrscheinlichkeit ihres erfolgreichen Abschlusses und die Auswirkungen einer solchen Transaktion auf die Geschäfte von NYSE Euronext und der Deutschen Börse AG sowie andere Aussagen einschließen, die keine historischen Fakten darstellen. Zukunftsbezogene Aussagen unterliegen naturgemäß Risiken und Unwägbarkeiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die möglicherweise in der Zukunft eintreten oder nicht eintreten. Zukunftsbezogene Aussagen sind keine Garantien zukünftiger Leistung oder tatsächlicher Betriebsergebnisse, finanzieller Gegebenheiten oder Liquidität, und die Entwicklung der Branchen, in denen NYSE Euronext und die Deutsche Börse AG tätig sind, könnte erheblich von den Darstellungen der hierin enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen abweichen. Alle zukunftsbezogenen Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments. Weder NYSE Euronext, noch die Deutsche Börse AG oder die Holging verpflichten sich zur öffentlichen Aktualisierung oder Revidierung zukunftsbezogener Aussagen infolge neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder sonstiger Gründe, insofern dies nicht gesetzlich erforderlich ist.

Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.

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