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01.05.2009 18:48

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Neue Betriebsgenehmigung - Ryanair bleibt in Weeze

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    DÜSSELDORF/WEEZE (dpa-AFX) - Eine geänderte Betriebsgenehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf hat im letzten Moment den angedrohten Abschied von Billigflieger Ryanair <RY4.EID> <RYA.ISE> <RY4.FSE> vom Airport Weeze verhindert. Die Behörde erlaube dem Flughafen an der niederländischen Grenze Starts und Landungen täglich zwischen 6.00 und 23.00 beziehungsweise 23.30 Uhr, hieß es am Freitag in einer Mitteilung der Bezirksregierung. In Folge dieses Beschlusses teilte Ryanair mit, dass der Flugplan wieder im vollen Umfang angeboten werde.

    Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hatte in der vergangenen Woche per Beschluss den regulären Flugverkehr nur noch zwischen 6.00 und 22.00 Uhr gestattet - den dort stationierten Airlines noch Landungen bis 23.00 Uhr zugestanden. Hauptnutzer Ryanair hatte daraufhin ultimativ mit der Aufgabe des Standorts gedroht.

HINTERGRUND

    Die vom Gericht verkürzten Flugzeiten sollten an diesem Samstag in Kraft treten. Der irische Billigflieger, der am Niederrhein sechs Flugzeuge stationiert hat, hätte seinen Flugplan dann nicht mehr halten können. "Ein Flugplan ist eine sehr komplexe Geschichte. Den hätte man nicht in zehn Tagen ändern können", sagte Flughafen- Sprecher Holger Terhorst.

    Die Ryanair-Flieger seien bisher umlaufend dreimal täglich unterwegs gewesen - mit Pausen von 25 Minuten. Ryanair habe bereits neun weitere Ziele ins Auge gefasst und plane von diesem Sommer an 44 Routen ab Weeze anzubieten, sagte Terhorst. Auch solle ein siebtes Flugzeug am Niederrhein stationiert werden.

    Mit der geänderten Betriebsgenehmigung legte die Bezirksregierung auch die vom OVG geforderte Prüfung von Umweltverträglichkeit und Lärmbelästigung vor. Das Fehlen der Unterlagen war Grund dafür, dass die Münsteraner Richter 2006 die grundsätzliche Betriebserlaubnis des Airports kassiert hatten. Ende 2008 hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig dieses Urteil aufgehoben. Der Flugbetrieb konnte zunächst unter Vorbehalt weiterlaufen. Weil der Fall von Leipzig nach Münster zurückverwiesen wurde, ist nun das OVG wieder gefragt./aba/kre/DP/he

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