MÜNCHEN--Der Streit zwischen Großaktionär METRO und Mediamarkt-Gründer Erich Kellerhals um das Sagen bei Europas größtem Elektronikhändler Media-Saturn wird voraussichtlich nicht in der Öffentlichkeit entschieden. Das Oberlandesgericht München befasste sich am Donnerstag unter anderem mit der Frage, ob Kellerhals mit seinem 20-prozentigen Anteil an der Gesellschaft von Media-Markt und Saturn Beschlüsse des Mehrheitsaktionärs Metro blockieren könne. Der Vorsitzende Richter Hartmut Fischer deutete zu Beginn der Verhandlung an, dass die Entscheidung darüber beim Schiedsgericht fallen müsse, bei dem bereits ein Verfahren läuft, und nicht bei staatlichen Gerichten, wie die Nachrichtenagentur dapd berichtet.
Metro hält 75 Prozent an Media-Saturn und Kellerhals 22 Prozent. Bisher konnte der Unternehmensgründer damit wichtige Entscheidungen blockieren. Dagegen hatte Metro in erster Instanz vor dem Landgericht Ingolstadt erfolglos geklagt. Um das Vetorecht zu umgehen, hatte Metro seinerseits einen Beirat gegründet. Dagegen hatte Kellerhals eine Anfechtungsklage erhoben. Mit beidem befasst sich nun das Oberlandesgericht.
Fischer schlug den Parteien vor, sich gütlich zu einigen. Er wies darauf hin, dass jedes Urteil der Gesellschaft schaden würde. So könnte beispielsweise Kellerhals bei einer gerichtlichen Niederlage gegen jede unternehmerische Entscheidung von Metro Klage erheben. Dies würde enorme Prozesskosten verursachen.
Der Richter nannte verschiedene Varianten für eine Einigung der Parteien. Eine Möglichkeit sei es, wieder einen Ausschuss einzurichten, in dem eine 80-prozentige Mehrheit nötig sei. Als zweites schlug er einen abgespeckten Beirat vor, der bestimmte Entscheidungen auch mit einer geringeren Mehrheit fällen könne. Dritte Alternative wäre es, dass einer der Gesellschafter den anderen auszahle.
Kellerhals' Verteidiger Martin Schockenhoff nahm den Vorschlag "sehr positiv" auf. Er erklärte aber, dass seine Seite darüber heute noch nicht entscheiden könne. Die Anwälte der Metro zeigten sich weniger offen. Verteidiger Wolf-Rüdiger Bub sagte: "Natürlich wäre es viel gescheiter, sich zu einigen." Die Meinungen gingen jedoch so weit auseinander, dass dies im Schiedsverfahren entschieden werden müsse.
Beide Seiten bewerteten es jedoch als positiv, dass sich das Oberlandesgericht in der Frage der Machtverteilung zurückhält. Bub sagte, es sei richtig, dass dies das Schiedsgericht entscheiden solle. Er sprach von einem "hundertprozentigen Sieg für Metro". Das Schiedsgericht habe bereits zweimal getagt, und nach diesen Sitzungen "sind wir optimistisch".
Schockenhoff jedoch sieht auch für seinen Mandaten gute Chancen im Schiedsverfahren. Das Schiedsgericht soll am 24. Juli eine Entscheidung fällen. Die nächste Sitzung vor dem Oberlandesgericht findet am 9. August statt. Voraussichtlich wird dann auch ein Urteil gefällt.
Ein Metro-Sprecher zog nach der Sitzung des Oberlandesgerichts eine positive Bilanz: "Die Äußerungen des OLG entsprechen zwar nur einer vorläufigen Einschätzung, die uns jedoch nach unserer Auffassung in der Sache bestätigt." Das Gericht habe erkennen lassen, dass es die Anfechtungsklage abweisen werde und der Beschluss zur Einrichtung des Beirats somit wirksam wäre.
"Ebenso scheint erkennbar, dass das Gericht in den Fragen der Kompetenzen des Beirats sowie seiner Mehrheitserfordernisse das Schiedsgericht für zuständig hält", sagte der Sprecher. Beides entspräche den von der Metro vertretenen Positionen. Einem Urteil wolle er damit aber nicht vorgreifen.
DJG/dapd/jhe
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June 21, 2012 11:41 ET (15:41 GMT)
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