-1 of 2- 09 Jun 2011 06:00:00 UTC DJ PTA-HV: AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG: Einberufung zur 17. ordentlichen Hauptversammlung
Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Leoben (pta/09.06.2011/08:00) - Einberufung
zur 17. ordentlichen Hauptversammlung
der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft
am Donnerstag, dem 7. Juli 2011, 10.00 Uhr
im Falkensteiner Hotel Leoben
In der Au 1, A-8700 Leoben
Die Versammlung wird im Internet unter www.ats.net öffentlich übertragen. Die
Aufzeichnung kann auch danach abgerufen werden.
Tagesordnung
1. Bericht des Vorstandes; Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
Lageberichtes und Corporate Governance Berichts sowie des Konzernabschlusses und
Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr vom 1. April 2010 bis zum 31. März
2011 (2010/11) mit dem Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 1.
April 2010 bis zum 31. März 2011 (2010/11) sowie des Vorschlages für die
Gewinnverwendung.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2010/11
ausgewiesenen Bilanzgewinnes.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2010/11.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2010/11.
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung für die Mitglieder des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010/11.
6. Bericht des Vorstandes über den Erwerb und die Verwendung eigener Aktien
gemäß § 65 Abs 3 AktG.
7. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2011/12.
8. Wahlen in den Aufsichtsrat.
Unterlagen zur Hauptversammlung
Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung stehen unseren Aktionären ab heute
bzw. spätestens ab 16. Juni 2011 folgende Unterlagen zur Verfügung:
* Jahresabschluss mit Lagebericht,
* Corporate Governance Bericht,
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
* Vorschlag für die Gewinnverwendung,
* Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG,
* Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 3 AktG,
jeweils für das Geschäftsjahr 2010/11,
* die gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den
Tagesordnungspunkten 2, 3, 4 und 5,
* die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 7 und 8
sowie die Erklärungen der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen
betreffend ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren
Funktionen und dass keine Umstände vorliegen, die die Besorgnis einer
Befangenheit begründen könnten.
Jeder Aktionär ist berechtigt in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in
8700 Leoben-Hinterberg, Fabriksgasse 13, während der Geschäftszeiten Einsicht in
diese Unterlagen zu nehmen. Darüber hinaus werden der Jahres- und der
Konzernabschluss, jeweils inklusive Anhang, im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung"
veröffentlicht.
Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie
Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht und alle weiteren
Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser Hauptversammlung
sind spätestens ab 16. Juni 2011 außerdem auch auf der Website der Gesellschaft
unter www.ats.net (Rubrik Investoren > Veranstaltungen > Hauptversammlung) frei
verfügbar und deren Veröffentlichungen erfolgen, soweit gesetzlich erforderlich,
elektronisch gemäß § 82 Abs 9 Börsegesetz.
Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz am Nachweisstichtag,
das ist der 27. Juni 2011, 24:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien
Der Nachweis des Aktienbesitzes zu dem angegebenen Zeitpunkt erfolgt durch eine
Bestätigung des Kreditinstituts, bei dem der Aktionär sein Depot unterhält
(Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt sich dabei um ein Kreditinstitut
mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR oder der OECD. Aktionäre, deren
Depotführer diese Voraussetzung nicht erfüllt, werden gebeten, sich mit der
Gesellschaft in Verbindung zu setzen.
Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a AktG) in
deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein und folgende Angaben
enthalten:
1. Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift;
2. Angaben über den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen;
3. Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
4. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder ISIN;
5. ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotbestand am 27.
Juni 2011 um 24:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) bezieht.
Depotbestätigungen müssen spätestens am 4. Juli 2011, um 24:00 Uhr MEZ/MESZ
(Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege bei der Gesellschaft
einlangen:
- per Post, Kurierdienst oder persönlich an:
AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft,
z. H. Herrn Martin Theyer, Fabriksgasse 13, 8700 Leoben-Hinterberg;
- als unveränderbares Dokument (PDF) mittels elektronischer Post an E-Mail:
anmeldung.ats@hauptversammlung.at;
- per Telefax an +43-1-8900 500 87.
Gemäß § 262 Abs 20 Aktiengesetz wird die Entgegennahme von Depotbestätigungen
über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz
der Kreditinstitute (SWIFT) für diese Hauptversammlung und bis auf Weiteres
ausgeschlossen.
Die Übermittlung der Depotbestätigung an die Gesellschaft dient zugleich als
Anmeldung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung.
Die Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit
gesammelt (in Listenform) zu übermitteln. Die Aktionäre werden durch eine
Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung
nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter
Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Vertretung von Aktionären in der Hauptversammlung
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen.
Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat
dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Jede Vollmacht muss den/die
Vertreter namentlich bezeichnen. Der Aktionär ist in der Anzahl der Personen,
die er zu Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch
darf die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des
Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben, soweit der Aktionär eine
ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.
Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach Absprache mit diesem
Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das Kreditinstitut zusätzlich
zur Depotbestätigung auf einem dafür zugelassenen Wege (siehe oben) gegenüber
der Gesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt worden ist;
die Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die Gesellschaft übermittelt
werden.
Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf wird
erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.
Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können der
Gesellschaft ausschließlich auf einem der folgenden Wege bis spätestens 6. Juli
2011, 16:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) in Textform übermittelt werden:
- per Post, Kurierdienst oder persönlich an:
AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft,
z. H. Herrn Martin Theyer, Fabriksgasse 13, 8700 Leoben-Hinterberg;
- als unveränderbares Dokument (PDF) mittels elektronischer Post an E-Mail:
anmeldung.ats@hauptversammlung.at;
- per Telefax an +43-1-8900 500 87.
Am Tag der Hauptversammlung ist die Übermittlung ausschließlich persönlich durch
Vorlage bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort zulässig.
Als besonderen Service und gemäß unserer Corporate Governance steht den
Aktionären Herr Dr. Michael Knap vom Interessenverband für Anleger, IVA,
Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die
weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Bei
Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme unter Tel.
+43-1-8763343-30, Fax +43-1-8763343-39 bzw. E-Mail michael.knap@iva.or.at. Der
Stimmrechtsvertreter wird bei der Hauptversammlung anwesend und über die
E-Mail-Adresse weisungen.ats@hauptversammlung.at auch während der
Hauptversammlung erreichbar sein.
Der Aktionär beantragt bei seiner Depotbank eine Depotbestätigung. Auf dieser
Depotbestätigung (oder auf einem separaten Blatt) ist Herr Dr. Michael Knap
schriftlich mit der Vertretung zu bevollmächtigen. Die Depotbestätigung samt
schriftlicher Vollmacht ist dann vom Aktionär an Herrn Dr. Knap, c/o IVA,
Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, zu senden. Da die Depotbestätigung samt Vollmacht
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 09, 2011 02:00 ET (06:00 GMT)- - 02 00 AM EDT 06-09-11
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im Original rechtzeitig vor der Hauptversammlung beim IVA einlangen muss,
ersuchen wir die Dauer des Postlaufs zu berücksichtigen.
Der Aktionär hat Herrn Dr. Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder
allenfalls ein von Herrn Dr. Knap bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht
auszuüben hat. Dr. Michael Knap übt das Stimmrecht ausschließlich auf der
Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen
ist die Vollmacht ungültig. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine
Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hiezu erteilte Weisung entsprechend für
jeden einzelnen Unterpunkt. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter
keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen
entgegennimmt.
Die zur Abstimmung gelangenden Anträge werden von der Gesellschaft auf der
Website unter www.ats.net (Rubrik Investoren > Veranstaltungen >
Hauptversammlung) veröffentlicht, sobald sie Kenntnis davon hat.
Wir empfehlen, für die Erteilung oder den Widerruf einer Vollmacht das Formular
zu verwenden, das im Internet unter www.ats.net (Rubrik Investoren >
Veranstaltungen > Hauptversammlung) zur Verfügung steht.
Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
Aktionäre, die zusammen seit mindestens drei Monaten Anteile in Höhe von
mindestens 5% des Grundkapitals halten, können bis spätestens 16. Juni 2011
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung vorgelegt werden.
Aktionäre, die zusammen mindestens 1% des Grundkapitals halten, können bis
spätestens 28. Juni 2011 zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge
zur Beschlussfassung übermitteln, wobei eine Begründung anzuschließen ist, und
verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden
Aktionäre und der Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich
gemacht werden.
Weitergehende Informationen über diese Rechte, insbesondere wie Anträge an die
Gesellschaft übermittelt werden können und wie der Nachweis des jeweils
erforderlichen Aktienbesitzes zu erbringen ist, sind ab sofort im Internet unter
www.ats.net (Rubrik Investoren > Veranstaltungen > Hauptversammlung) zugänglich.
Kandidaten zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 8. der Tagesordnung) können nur
von Aktionären, die zusammen mindestens 1% des Grundkapitals halten,
vorgeschlagen werden. Solche Vorschläge müssen bis 28. Juni 2011 in der oben
angeführten Weise an die Gesellschaft übermittelt werden. Jeder Wahlvorschlag
hat die fachliche Qualifikation der vorgeschlagenen Person, ihre beruflichen
oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis
einer Befangenheit begründen könnten. Zu jedem anderen Tagesordnungspunkt kann
jeder Aktionär auch noch in der Versammlung Anträge stellen, die keiner
vorherigen Bekanntmachung bedürfen.
Jedem Aktionär ist gemäß § 118 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage
des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die
Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu
entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder die Erteilung
der Auskunft strafbar wäre.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Gemäß § 83 Abs 2 Z 1 BörseG geben wir bekannt, dass die Gesellschaft 25.900.000
auf Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben hat und jede Stückaktie eine Stimme
gewährt. Die Gesellschaft hält gegenwärtig 2.577.412 Stück eigene Aktien, die
gemäß § 65 Abs 5 AktG nicht zur Stimmrechtsausübung berechtigt sind; unter
Berücksichtigung dieser eigenen Aktien beträgt die Gesamtzahl der Stimmrechte
23.322.588. Die in diesem Absatz genannten Zahlenangaben wurden zum Stichtag 1.
Juni 2011 erhoben und können bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung noch
Änderungen unterliegen.
Zutritt zur Hauptversammlung
Um den reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten erfolgt um 09:00 Uhr.
Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur
Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung ein amtlicher
Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen ist.
Die Hauptversammlung ist das wesentlichste Organ einer Aktiengesellschaft, weil
es das Forum für die Eigentümer der Gesellschaft - die Aktionäre - ist. Wir
bitten daher um Verständnis, dass wir aus einer Hauptversammlung keine
Veranstaltung für Gäste machen können, so sehr wir auch ein solches Interesse
schätzen, und dass eine Teilnahme als Gast nur eingeschränkt und jedenfalls nur
nach telefonischer Voranmeldung (Tel. +43 3842 200-5909) möglich ist.
Leoben-Hinterberg, am 9. Juni 2011
Der Vorstand
(Ende)
Aussender: AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG
Adresse: Fabriksgasse 13, 8700 Leoben
Land: Österreich
Ansprechpartner: Mag. Martin Theyer
Tel.: +43 3842 2005909
E-Mail: m.theyer@ats.net
Website: www.ats.net
ISIN(s): AT0000969985 (Aktie)
Börsen: Amtlicher Handel in Wien
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June 09, 2011 02:00 ET (06:00 GMT)- - 02 00 AM EDT 06-09-11