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Philips Electronics Aktie [WKN: 940602 / ISIN: NL0000009538]

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06.05.2009 13:03

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ROUNDUP/BGH: Patentgebühren sind gerichtlich überprüfbar


    KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Unternehmen zur Nutzung wichtiger Patente mächtiger Konkurrenten gestärkt. Nach einem Urteil vom Mittwoch darf der Inhaber eines Patents seine marktbeherrschende Stellung nicht missbrauchen, indem er dafür überhöhte Lizenzgebühren fordert. Im konkreten Fall ging es um ein Grundlagenpatent des Elektronik-Konzerns Philips, auf das jeder Hersteller handelsüblicher CDs angewiesen ist. Ein CD- Hersteller hatte die Datenträger ohne Lizenz produziert, weil er die von Philips geforderten Gebühren für überhöht hielt.

    Dem Karlsruher Gericht zufolge sind die Gebühren damit gerichtlich überprüfbar. Eine eigenmächtige Produktion ohne jegliche Zahlungen ist aber unzulässig. Damit hatte die Klage von Philips im Ergebnis Erfolg: Der Konkurrent hätte - als er das Philips-Patent ohne Erlaubnis nutzte - zumindest eine angemessene Gebühr für Philips hinterlegen müssen, bis die Sache rechtlich geklärt ist. (Az: KZR 39/06 vom 6. Mai 2009)

    Im Grundsatz jedoch stützt der BGH die Position derjenigen Unternehmen, die von den Patenten anderer abhängig sind. "Die Lizenzierungspraxis eines marktbeherrschenden Patentinhabers unterliegt der kartellrechtlichen Missbrauchskontrolle", heißt es in dem Urteil. Damit ist es dem Unternehmen verwehrt, für sein Patent grundlos höhere Gebühren als üblich zu fordern und Konkurrenten damit zu diskriminieren./wj/DP/wiz

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