MÜNCHEN (dpa-AFX) - Ehemalige Aktionäre der Immobilienbank Hypo Real Estate (HRE) (
Hypo Real Estate) (HRE) sind am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht München mit ihrer Klage gegen die Verstaatlichung des Unternehmens gescheitert. Der Bund habe mit dem Zwangsausschluss der Aktionäre aus dem Unternehmen nicht gegen die Verfassung oder das Aktienrecht verstoßen, sagte der Vorsitzende Richter des 7. Senats, Martin Kainz. Das Gericht wies die Berufungsklage ab und ließ auch eine Revision vor dem Bundesgerichtshof als nächst höherer Instanz nicht zu (Az: 7 U 711/11). Zuvor hatte bereits das Landgericht München die Klage abgewiesen. Eine Enteignung der Aktionäre sahen die Richter beider Gerichte nicht.
Die HRE war nach ihrer dramatischen Notlage im Herbst 2009 gegen den Widerstand vieler Aktionäre verstaatlicht worden. Als der Bund über den Bankenrettungsfonds Soffin mehr als 90 Prozent an der HRE hielt, brachte er auf einer turbulenten Hauptversammlung im Oktober 2009 den Zwangsausschluss der letzten Anleger mit seiner Stimmenmehrheit durch. Gegen den Beschluss zu diesem sogenannten Squeeze Out waren die Anleger vor Gericht gezogen. Von 38 Klägern in der ersten Instanz blieben in der zweiten aber nur weniger als zehn übrig. Zur Urteilsverkündung erschienen - anders als in früheren Prozessen - keine Aktionäre mehr, um mit Transparenten gegen die Verstaatlichung zu protestieren.
Normalerweise sind für einen Squeeze Out 95 Prozent der Aktien nötig, im Fall HRE genügten durch geänderte Gesetzesgrundlagen aber 90 Prozent. Diese Sonderregelung sorgte bei den Anlegern für massive Kritik. Bei der Hauptversammlung im Oktober 2009 warfen sie dem Bund Diebstahl und Enteignung vor. Wegen der vielen Wortmeldungen aufgebrachter Aktionäre hätte die Hauptversammlung aus Sicht mehrerer Kläger auf zwei Tage ausgedehnt werden müssen. Auch diese Einschätzung teilte das Gericht nicht. "Die eintägige Hauptversammlung ist die Regel", sagte Kainz.
Der Richter hatte den Aktionären schon zu Beginn der Verhandlung vor dem OLG im Juni wenig Hoffnung auf einen Erfolg ihrer Klage gemacht. Für die Aktionäre sei es zweifellos unangenehm gewesen, aus dem Unternehmen gedrängt zu werden, sagte er. "Das Squeeze Out ist durchaus eine grausame Maßnahme." Angesichts der Notlage der HRE war die Vorgehensweise des Bundes aus Sicht des OLG aber angemessen. "Ohne staatliche Hilfsmaßnahmen wären zahlreiche Finanzinstitute insolvent geworden mit der Folge eines vollständigen Zusammenbruchs des Finanzsektors und einer damit zusammenhängenden Rezession", begründete das Gericht die Entscheidung. Aus diesen Gründen hatte zuvor auch das Landgericht München die Klage abgewiesen.
Die Anleger hatten für ihre Aktien eine Abfindung von 1,30 Euro je Anteil erhalten und dadurch zum Teil Zigtausend Euro gegenüber dem Kaufpreis der Papiere verloren, die früher im Dax (DAX) gelistet waren. Zahlreiche Anleger klagen in anderen Prozessen vor dem Landgericht München auf Schadenersatz. Eine Entscheidung in diesen Verfahren gibt es noch nicht./dwi/DP/tw