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11.01.2012 16:03

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ROUNDUP: EnBW-Vorstandspersonalie sorgt für Verwunderung

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    KARLSRUHE/STUTTGART (dpa-AFX) - Das Hin und Her bei einer Personalentscheidung an der Spitze des drittgrößten deutschen Energieversorgers EnBW wirft Fragen auf. Seit Anfang des Jahres ist Vorstandsmitglied Hans-Josef Zimmer wieder im Amt - nachdem er es im Sommer wegen Ungereimtheiten bei Nuklearbrennstoff-Geschäften in Russland niedergelegt hatte. Für Verwunderung sorgt nun, dass Zimmer den Posten als Technikvorstand erneut bekleidet, obwohl die EnBW noch mit zwei Klagen massive Forderungen gegen ihn erhebt.

 

    Neben Zimmer sollen auch drei seiner Kollegen haftbar gemacht werden, wie es von zuständiger Seite heißt. Nach dpa-Informationen geht es insgesamt um etwa 90 Millionen Euro geltend gemachte Wiedergutmachung, wobei auf Zimmer nur ein kleinerer Teil entfällt.

 

    Ein Sprecher des für Zimmer zuständigen Landgerichts Landau in der Pfalz sagte am Mittwoch, die beiden Klagen seien schon zugestellt und Zimmers Anwälte hätten bis Ende Februar Zeit, auf die Vorwürfe zu reagieren. Nach Darstellung des Sprechers geht es um Forderungen "im oberen zweistelligen Millionenbereich". Das deckt sich mit Berichten im "Handelsblatt" und der "Stuttgarter Zeitung", die zuerst über den Fall berichteten. Die EnBW hatte im vergangenen Jahr wegen der Geschäftsprobleme in Russland weit mehr als 100 Millionen Euro abschreiben beziehungsweise im Wert berichtigen müssen.

 

    Bei Zimmers Abgang hatte es geheißen, er gehe aus freien Stücken. Der Konzern erklärte damals, der Manager wolle so eine "vorbehaltlose Prüfung von russischen Geschäftstätigkeiten" ermöglichen. Zum Ergebnis dieser Untersuchung sagte ein Sprecher des Energieriesen am Mittwoch: "Es gab keine Gründe aus der internen Aufarbeitung, die es begründet hätten, ihn nicht wieder zu bestellen." Zimmer sei ein ausgewiesener Fachmann, dessen Expertise ein Gewinn für EnBW sei.

 

    Zum offensichtlichen Widerspruch zwischen Klage und Zusammenarbeit wollte sich der Sprecher nicht äußern und verwies auf das schwebende Verfahren. Ob börsennotierte Unternehmen klagen, ist nicht nur ihre eigene freie Entscheidung, sondern hängt auch vom Aktienrecht ab.

 

    Die Probleme hatten ihren Lauf genommen, als eine russische Firmengruppe ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllte. In den Verträgen ging es um nicht gelieferte Brennelemente und um unerfüllte Dienstleistungen. Letztere betrafen Überlegungen, Teile des stillgelegten Atommeilers Obrigheim in Russland einzuschmelzen. Auch über ein Überwachungssystem für Nukleartransporte in Russland sei nachgedacht worden. Von beidem habe die EnBW Abstand genommen.

 

    Seit vielen Jahren verarbeitet die EnBW hochangereichertes Uran aus alten russischen Militärbeständen. Vor allem ins Atomkraftwerk Neckarwestheim kamen Uran-Brennelemente, die entweder in Russland gefertigt wurden oder Kernbrennstoff aus Russland enthalten./loh/DP/fn

 

--- von Von Heiko Lossie, dpa ---

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