MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der Bund hat nach Einschätzung des Oberlandesgerichts München bei der Verstaatlichung der Immobilienbank Hypo Real Estate (HRE) (
Hypo Real Estate) (HRE) nicht gegen das Grundgesetz verstoßen. Für die Aktionäre sei es zweifellos unangenehm gewesen, aus dem Unternehmen gedrängt zu werden, sagte der Vorsitzende Richter des 7. Senats, Martin Kainz, am Mittwoch zum Auftakt eines Berufungsprozesses in München. "Das Squeeze Out ist durchaus eine grausame Maßnahme." Anhaltspunkte für eine Verfassungswidrigkeit sehe das Gericht aber nicht.
Damit droht den ehemaligen HRE-Aktionären nach einer Schlappe vor dem Landgericht München auch in der höheren Instanz eine Niederlage. Zum Prozess brachten einige von ihnen Transparente mit, auf denen sie dem Bund erneut schwere Vorwürfe machten. "Wir wurden in unserem Rechtsstaat per Gesetz enteignet", hieß es darauf und "Staatliche Enteignung ist Diebstahl." Von den Aussagen des Richters zeigten sie sich enttäuscht. "Aber ich habe nichts anderes erwartet", sagte Ex-Aktionär Heinrich Zwanzger, der die Proteste der Anleger seit der Verstaatlichung organisiert. Eine Entscheidung will das Gericht am 27. September verkünden.
Der Bund hatte die HRE nach der knapp verhinderten Pleite im Herbst 2008 schrittweise in seinen Besitz gebracht. Als er über den Bankenrettungsfonds Soffin mehr als 90 Prozent an der HRE hielt, brachte er gegen massiven Widerstand auf der Hauptversammlung im Oktober 2009 das Squeeze Out der letzten Anleger mit seiner Stimmenmehrheit durch und nahm ihnen gegen Zahlung einer Abfindung ihre Aktien ab. Gegen diesen Beschluss der Hauptversammlung hatten mehrere dutzend ehemaligen Anleger im Januar erfolglos vor dem Landgericht München geklagt. Die Richter sahen im Vorgehen des Bundes keine Enteignung und wiesen die Klage ab. Dagegen legten mehrere Anleger Berufung vor dem Oberlandesgericht ein.
Viele Aktionäre zweifeln nicht an der Notwendigkeit der Verstaatlichung an sich, ärgern sich aber darüber, dass der Bund sie nicht als Minderheitsaktionäre im Unternehmen ließ. Damit hätten sie irgendwann auch von der erhofften Sanierung der HRE profitieren können. Als Minderheitsaktionäre hätten sie die Entscheidungen des Bundes auch nicht blockieren können, argumentierten die Anwälte der Kläger. "Was hätten die Aktionäre schon verhindern können?" Die Anwälte der HRE widersprachen dieser Einschätzung. "Der Bund kann doch nicht Milliarden da reindrücken - und die schenkt er dann den anderen Aktionären", sagte Verteidiger Ralph Wollburg.
Normalerweise sind für ein Squeeze Out 95 Prozent der Aktien nötig, im Fall HRE genügten durch geänderte Gesetzesgrundlagen aber 90 Prozent. Diese Sonderregelung sorgte bei den Anlegern für Protest. Die Richter des OLG sahen darin aber keinen Verstoß gegen das Recht.
Die Anleger hatten für ihre Aktien eine Abfindung von 1,30 Euro je Anteil erhalten und dadurch zum Teil Zigtausend Euro gegenüber dem Kaufpreis der Papiere verloren, die früher im Dax gelistet waren. Zahlreiche Anleger klagen in anderen Prozessen vor dem Landgericht München auf Schadenersatz. Eine Entscheidung in diesen Verfahren gibt es noch nicht./diw/DP/zb